15.07.2010, 19.39 Uhr, railcom
@ tombob1864
 
doof ist hier sicher niemand und solche Kommentare solltest Du hier nicht verwenden.
Natürlich, wenn man das Signal hört und das Blaulicht sieht
sollte man dafür Sorgen das das Einsatzfahrzeug freie Bahn hat.
Aber der Fahrer eines Einsatzfahrzeuges hat eine besondere Sorgfaltspflicht, die da heißt, erst wenn der bevorrechtigte Verkehr die Vorfahrt des Einsatzfahrzeuges "zuläßt" darf das Einsatzfahrzeug z. B. eine Kreuzung bei Rot passieren.
Welche Gründe vorlagen das der PKW Fahrer den Streifenwagen nicht gehört oder gesehen hat oder konnte werden die Ermittlungen ergeben. Gleiches gilt für den Führer des Streifenwagens. Spekulationen sind hier Fehl am Platz.
Der Hund tut mir leid zudem er an den Verletzungen seines Unfalles inzwischen verstorben ist.
1-10 von 31 Leserkommentaren

Netiquette
Damit unsere Leserkommentare eine gewisse Qualität wahren und niemanden beleidigen, möchten wir Sie um die Einhaltung folgender Hinweise bitten:

Der Umgang miteinander
Achten Sie auf einen freundlichen Umgangston. Auch wenn Sie unter einem Pseudonym schreiben sollten, äußern Sie bitte dennoch keine Dinge, hinter denen Sie nicht auch mit ihrem guten Namen stehen könnten. Die Verantwortung für die eingestellten Inhalte sowie mögliche Konsequenzen tragen die User bzw. deren gesetzliche Vertreter selbst. Das Portal kann nicht für den Inhalt der jeweiligen Beiträge verantwortlich gemacht werden.

Meinungsfreiheit und ihre Grenzen
In den Leserkommentaren soll jeder frei seine Meinung äußern dürfen. Doch es gibt Grenzen, deren Überschreitung wir nicht dulden werden. Dazu gehören alle rassistischen, rechts- und linksradikalen oder sexistischen Bemerkungen. Auch die Diffamierung von Minderheiten, Randgruppen oder Behinderten werden wir nicht akzeptieren. Zudem darf kein anderer Kommentator/Autor persönlich beleidigt oder bloßgestellt werden. Sollte dies dennoch vorkommen, dann werden wir solche Kommentare löschen und den Verfasser gegebenenfalls sperren.

Keine Abschweifungen
Die Kommentarfunktion dient ausschließlich dazu einen Artikel zu kommentieren. Zum einen kann der Stil oder die Meinung des Autors, zum andern der Inhalt selbst thematisiert werden. Unerwünscht sind alle themenfremden Kommentare, ebenso wie der Missbrauch der Kommentarfunktion als Chat.

Urheberrechte
Geben Sie bei Zitaten immer die Quelle an und zitieren Sie nicht aus urheberrechtlich geschützten Texten. Auch im Internet gelten die gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Autoren.