30.05.2010, 14.24 Uhr, R.Bell
vielleicht wirds mal Zeit die Staatsanwaltschaft und ihre Entscheidungen selber unter die Lupe zu nehmen.
 
Sie sieht keine Anhaltspunkte für einen Betrug? Was bitte muss man denn noch vorlegen, damit die Staatsanwaltschaft Anhaltspunkte sieht?
 
Nur weil noch kein Geld geflossen ist, ist noch kein Verbrechen geschehen? Seit wann sind versuchte Straftaten denn straffrei?
 
Zum kotzen wenn man immer wieder sieht, wie hier die selben Räder ineinander greifen um Tatsachen unter den Teppich zu kehren.

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