03.03.2010, 13.21 Uhr, ms_colonia2002
Wollen wir hoffen. Wird das Bild aber nicht als antisemitisch angesehen und nicht verboten, dann kann sich der nächste dort hinstellen. Nur ein klares Verbot, Antisemitismus durch die Darstellung von Bildern auf öffentlichen Plätzen zu verbieten, wird zu einem befriedigenden Resultat führen.
Auch eine seltsame Regelung durch die Staatsanwaltschaft, ist es dass all Klagen von Nichtjuden abgeschmettert werden, die Christlich-Jüdische Gesellschaft aber angehört wird. Wer sitzt denn in der Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit? Sind das nicht größtenteils Nicht-Juden, sondern Christen? Aber das ist unwichtig, wichtig ist nur was am Ende bei rauskommt. Und das ist bisher nicht befriedigend.
MonikaS

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