31.05.2010, 16.31 Uhr, Ratefuchs
Dass der Stichtag für alle Steuerplichtigen maßgeblich ist, ist ein "Gerücht", das jedes Jahr munter verbreitet wird. Das Finanzministerium NRW sagt dazu: "Der Stichtag 31. Mai gilt nur für diejenigen, die zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn auf der Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen ist, oder wenn beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und einer von ihnen nach Steuerklasse V oder VI besteuert worden ist, oder wenn man Nebeneinkünfte oder Lohnersatzleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, von mehr als 410 € bezogen hat, wenn jemand nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen hat." Das Bayerische Finanzministerium ergänzt: "Steuerzahler, die freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgeben möchten, haben seit neuem vier Jahre für die Abgabe Zeit. [...] Die Einkommensteuererklärung 2009 muss also spätestens am 31. Dezember 2013 abgeben werden"

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