02.02.2010, 09.36 Uhr, Holzauge
Die Debatte bräuchte eigentlich nicht geführt werden. Das Problem ist, gesetzlich wird Steuerhinterziehung immer noch wie eher Bagatellkriminalität, etwa des "einfachen Betrug" eingestuft und Strafbewehrt. Anstatt als das was es grundsätzlich ist: eine Staatsschutzstraftat die in schweren Fällen generell die Zerstörung des Staatswesens aus Habgier billigend in Kauf nimmt.
 
Da muss ein Strafrahmen her wie der für Terrorismus gilt unter Bestimmung des "minderschweren Fall". Bei Millionenhinterziehung dürfen keine Geldstrafen möglich sein sondern mindestens mehrjährige Haftstrafen ohne Möglichkeit der Bewährungsaussetzung.
 
Dem kleinen Sozialempfänger wird in jedes Konto usw. ohne Zustimmung oder Richterbeschluss gesetzlich legal reingeguckt, teilweise sogar (illegal) durch private Subunternehmen. Es werden da illegal erlangte Kenntnisse verwertet. Warum sollte das bei den grossvolumig hinterziehenden (Multi) Millionären als Staatszerstörern verfassungsrechtlich bedenklicher sein?
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