14.01.2010, 10.54 Uhr, NinjaGirl
Eine berechtigte Frage, was mit einem Täter nach Verbüssung der Strafe geschehen soll, wenn er qualifizierten Einschätzungen zufolge eben NICHT resozialisiert ist, sondern weiterhin eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt; insbesondere in Fällen, in denen die betreffenden Täter eine Therapie bewusst verweigern.
 
Ob ein solcher Täter wieder straffällig wird oder nicht, das ist doch ein reines Roulette-Spiel, und zwar russisches Roulette, bei dem der Einsatz Leib, Leben und Psyche eventueller zukünftiger Opfer sind. Und irgendwo ist einfach eine Grenze überschritten, jenseits der die (hierzulande start protegierten) Rechte des Täters vor denen der Opfer (tatsächlich und potentiell) zurückzustehen haben.
 
Klar, eine Sicherheitsverwahrung kann bei manchen unnötig sein, ebenso wie bei anderen jeder Resozialisierungsversuch fehlschlagen kann. Für beides gibt es hinreichend Beispiele. Pauschal von einem Versagen des gesamten Konzepts zu sprechen, halte ich aber für falsch.

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