21.12.2009, 15.47 Uhr, Monopoly
Gerne erläutere ich „Lösung strukturelles Problems“: Da im Gesetz nicht einfach die in einschlägigen Foren wie diesem übliche Begründung „unerträgliche Lobbyarbeit“ stehen kann, steht tatsächlich ein handfester Grund drin: Man bezieht sich nämlich auf Artikel 98 Abs. 1 und 2 Mehrwersteuersystem-Richtlinie der EU (MwStSystRL). In einer Entscheidung des EuGH von 2008 hierzu heißt es u.a. : „..Die MwSt-Richtlinien sind für alle staatlichen Organe eines Mitgliedstaates, somit für den deutschen Gesetzgeber, für die deutsche Steuerverwaltung und für die deutschen FG regelmäßig bindend.. (vgl. Art. 10 EG)“ Im Anhang III der Richtlinie 2006/112/EG, welche sich auf dieses Gesetz bezieht, wird die Beherbergung mit einem verminderten MwSt-Satz eingeordnet; 21 von 26 Ländern sind hier längst so weit, Deutschland kommt als 22. Land hinzu. Ihre Frage am Schluss stellt sich also zurecht, denn das Gesetz ist von 2006, bei uns wird es 2011 umgesetzt. Also, warum JETZT, und nicht FRÜHER ?
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