21.11.2009, 20.57 Uhr, michaschreibt
Also erstens hat Herr Polanski sich mit Hilfe von Fluchthelfern strafbar dafür gemacht, dass er sich kurz vor dem Verfahren der Justiz entzogen hat. Zweitens ist er daraufhin zurecht durch Interpol mit internationalem Haftbefehl gesucht worden. Drittens hat er die Vergewaltigung gegenüber einer Schauspielerkollegin in den Endsiebziger Jahren bereits zugegeben. Viertens gewährte Frankreich ihm Asyl, indem es internationale Gesetze zur Auslieferung P.´s ignorierte. Fünftens tut der Anwalt Polankis nun so, als seie eine Auslieferung und ein Gerichtsverfahren schon von vornherein für seinen Mandanten unfair und wertet eine Vergewaltigung als Tat als weniger gewichtig, als die Auslieferung seines Mandanten, der immerhin über 30 Jahre sein Leben trotz seines Verbrechens unbehelligt leben konnte. Und ach ja, sechstens ist der Anwalt ein Mann.

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