15.10.2009, 22.29 Uhr, Tichon
Soso, es ist also ein großartiger Verhandlungserfolg der FDP, daß die bei der Vorratsdatenspeicherung angefallenen Daten auf "auf schwere Gefahrensituationen" eingeschränkt werden soll. Nur mal zur Erinnerung: Die einstweilige Verfügung des BVerfG setzt die Nutzung der Daten generell aus, solange bis über die Verfassungsbeschwerde entschieden wurde. Es geht also nicht um die Nutzung der Daten, sondern um die Erhebung. Das sollte auch die FDP wissen.
 
Der vermeintlich neue Grundsatz "Löschen statt Sperren" ist nun auch nichts Neues. Dieses Argument mag letztendlich das gewesen sein, welches wankelnde Kritiker bei der Gesetzgebungsdebatte zum endgültigen Kippen bewogen hat. Sperren als Ultima-Ratio hat es aber letztdendlich doch nicht in den Wortlaut des Gesetzes geschafft.
 
Mit dieser Pressemitteilung wird nur versucht, Verhandlungsmißerfolge zu beschönigen.
 
Es ist ein Trauerspiel.

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