19.10.2009, 15.03 Uhr, s.grallert
Hierbei sehe ich keinen Grund für eine fristlose Kündigung.
Begründung: Die Maultaschen sind erst nach dem Abräumen vom Teller der Heimbewohner entfernt worden. Da die Heimbewohner die Speisen im Rahmen der mtl. Zahlungen bezahlt haben, handelt es sich hierbei nicht um einen Schaden der dem Heim zugefügt wurde und somit ist auch dem Heim nichts geklaut. Wären die Maultaschen vor der Essensverteilung entwendet, würde auch ich dies als Diebstahl betrachten. Auch bei der Sekretärin, die vom Buffet für Kunden, eine Frikadelle und 2 Brötchenhälften verzehrt hat, würde ich nicht von Diebstahl reden. Gehörte das anfertigen von belegten Brötchen und herstellen von einem Buffett zu der Stellenbeschreibung der Sekretärin? Hätte sie eine fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung erhalten, wenn sie das Anrichten eines Buffets verweigert hätte?
Das hier die Richter derart Gnadenlos und Rücksichtslos entscheiden ist schon alleine ein Skandal.
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