15.07.2009, 09.16 Uhr, nic374
Man vergibt also Verträge über Ausschreibungen. Die sind festgeschrieben, können nicht gekürzt werden. Und für die Ein-Euro-Jobs reicht das Geld nicht. Nun, dann muss der Geldfluss plötzlich gestoppt worden sein. Ach nein, lt. Artikel ist der Etat nicht gekürzt worden. Also hat irgendjemand vergessen die Rechenmaschine anzustellen und im Mai dann plötzlich festgestellt, das Geld reicht nicht?
Na, dann lasst doch die Beschäftigten der Träger doch Kurzarbeit machen. Und woher kommt das Kurzarbeitergeld? Das wird nicht zufällig über die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt? Wahrscheinlich ist das ein anderer Topf, als der aus dem die ARGE ihr Geld bekommt und interessiert daher nicht weiter.
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