09.07.2009, 16.26 Uhr, puddingteilchen
Hallo,
aus der GKV ist er nur raus, wenn er sich dafür entscheidet. Er kann freiwillig in dieser bleiben.
Gibt er seine Selbstständigkeit auf, muß er, sofern er vor der Selbstständigkeit unter dem Bemessungsbetrag verdient hat, wieder in die GKV eintreten.
Doch wer will das schon freiwillig?

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