16.06.2009, 11.43 Uhr, Bagration
In seiner Erklärung führte einer der Angeklagten ein Beispiel für die Behandlung durch die ARGEn an. So stand eine Frau, die sich von ihrem misshandelnden Ehemann getrennt hatte ohne Geld da. Das ihr zustehende Geld wurde nicht auf ihr, sondern auf das Konto ihres Mannes überwiesen. Die ARGE war der Auffassung, sie solle sich das Geld bei ihrem Ehemann holen. Es gibt ja so genannte Bedarfsgemeinschaften. Nach Auffassung der ARGE sollen sich demnach Frauen von ihren Männern weiter misshandeln lassen, wenn sie Leistungen in Anspruch nehmen wollen.
 
Der Verlauf des Prozesses zeigte, dass das Hausrecht innerhalb und Agentur und ARGE keineswegs sehr klar geregelt ist.

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