04.04.2009, 20.31 Uhr, acjj2006
Für 15% der schiitischen Afghanen.
 
Artikel 132: "Eine Frau ist dazu verpflichtet, die sexuellen Wünsche ihres Ehemannes zu erfüllen". Zudem soll sie sich schminken, wenn ihr Mann dies verlangt. Ein Mann hingegen sollte jede vierte Nacht bei seiner Frau verbringen und mit ihr mindestens ein Mal in vier Monaten sexuellen Kontakt haben.
 
Artikel 137 zufolge darf eine Frau im Fall des Todes ihres Mannes nichts von diesem erben. Änderungen an dem Gesetz sehen vor, dass eine Frau alleine das Haus verlassen darf, um zum Arzt, zur Arbeit oder zu Bildungseinrichtungen zu gehen. Zudem wurde das Mindestheiratsalter für Frauen auf 16 Jahre angehoben.
 
Die Würde und Rechte der Frauen sind nur in Afghanistan und anderern islamischen Länder antastbar. Das wäre wirklich ein Verbrechen an die Menschlichkeit. Wer glaubt, das die Proteste helfen werden, sieht sich getäuscht. Wenn man nicht weiter weißt im Westen dann prüft man solange bis man die Sache wieder vergessen hat.
 
KHJ aus Köln

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