29.03.2009, 10.31 Uhr, michaschreibt
war es nicht schon grob fahrlässig weil im Grunde rechtlich höchst problematisch bis gar unzulässig, der KVB seitens der Stadt Köln die Bauaufsicht für dieses Projekt frei Hand zu übertragen? Davon können dann die Versicherungsjuristen locker die Nichthaftung ableiten. Das ist wieder ein Beispiel kollektiver Verantwortungslosigkeit des Verwaltungshandelns. Immer die Hintertüre offen nach dem Motto "wenn etwas passiert, ist doch nicht meine Verantwortung und erst recht nicht zu meinem Schaden, die nicht verbeamteten Steuerzahler werden die Zeche sowieso wie auch mein Gehalt und Ruhegehalt bezahlen".

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