21.01.2009, 23.52 Uhr, roti
Schmerzensgeld muss sein. Der seelische Schaden ist gerade bei Kindern enorm. Wenn ein Richter sich dieser Forderung nicht anschließt gehört er nicht auf diesen verantwortungsvollen Posten. Dem Jäger gehört auf jeden Fall der Jagdschein entzogen wenn er nicht sicherstellen kann das niemand anderes gefährdet ist. Egal ob Pferd oder Mensch.
Die Gerichte machen sich das viel zu leicht. Mit solchen geringen Strafen ermuntert man die Jäger gerade so weiter zu machen.
Den Schaden zahlt eine Versicherung.

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