21.08.2009, 19.23 Uhr, Durchgreifen
"Positiv zu vermelden ist, das die "Bonusurteile" für Schwer- und Serienverbrecher mit Migrationshintergrund offensichtlich seltener werden. Die Justiz ist offenbar doch lernfähig."
 
6 Jahre Haft für eine Beinahe-Mord, bei dem das Opfer zum Krüppel gestochen wurde, nennen sie kein Bonusurteil? Die verbale Auseinandersetzung war schon vorbei, als die Täterin dem Opfer nachgerannt ist und zugestochen hat. Und da behauptet sie, sie hätte sich wegen ihres Äußeren (Kopftuch etc.) bedroht gefühlt? Für mich ein Skandalurteil.
 
Falls das Opfer von dem Geld überhaupt je etwas sehen wird, geht es für Behandlungs- und Pflegekosten drauf.

Netiquette
Damit unsere Leserkommentare eine gewisse Qualität wahren und niemanden beleidigen, möchten wir Sie um die Einhaltung folgender Hinweise bitten:

Der Umgang miteinander
Achten Sie auf einen freundlichen Umgangston. Auch wenn Sie unter einem Pseudonym schreiben sollten, äußern Sie bitte dennoch keine Dinge, hinter denen Sie nicht auch mit ihrem guten Namen stehen könnten. Die Verantwortung für die eingestellten Inhalte sowie mögliche Konsequenzen tragen die User bzw. deren gesetzliche Vertreter selbst. Das Portal kann nicht für den Inhalt der jeweiligen Beiträge verantwortlich gemacht werden.

Meinungsfreiheit und ihre Grenzen
In den Leserkommentaren soll jeder frei seine Meinung äußern dürfen. Doch es gibt Grenzen, deren Überschreitung wir nicht dulden werden. Dazu gehören alle rassistischen, rechts- und linksradikalen oder sexistischen Bemerkungen. Auch die Diffamierung von Minderheiten, Randgruppen oder Behinderten werden wir nicht akzeptieren. Zudem darf kein anderer Kommentator/Autor persönlich beleidigt oder bloßgestellt werden. Sollte dies dennoch vorkommen, dann werden wir solche Kommentare löschen und den Verfasser gegebenenfalls sperren.

Keine Abschweifungen
Die Kommentarfunktion dient ausschließlich dazu einen Artikel zu kommentieren. Zum einen kann der Stil oder die Meinung des Autors, zum andern der Inhalt selbst thematisiert werden. Unerwünscht sind alle themenfremden Kommentare, ebenso wie der Missbrauch der Kommentarfunktion als Chat.

Urheberrechte
Geben Sie bei Zitaten immer die Quelle an und zitieren Sie nicht aus urheberrechtlich geschützten Texten. Auch im Internet gelten die gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Autoren.