25.10.2008, 11.39 Uhr, klf
Diese Maßnahme war sicherlich unumgänglich und sinnvoll. Den schwarze Peter hier aber alleine den "Tierliebhaber" zuzuschieben, finde ich nicht richtig! Im Gegenteil! Der Zoo"fach"handel muss sich diesen Schuh auch anziehen. Er hätte meines Erachtens sogar als Hauptverantwortlicher in die Pflicht genommen werden müssen! Die Aussage von Herrn Gehlen „Für solche Massen konnten wir im Zoohandel keine Abnehmer finden“ ist ein Armutszeugnis der Profitgier dieser. Es lässt sich halt besser ein 2 cm großer Goldfisch für ein 60 cm Aquarium verkaufen, als ein 20 cm großes Tier! Über die Hälfte der Tiere, die im Zoofachhandel verkauft werden, dürften den Besitzer erst gar nicht wechseln, geschweige denn überhaupt gehandelt werden!
Ein pflichtbewusster Zoofachhandel interessiert sich schon im Vorfeld, in welche Obhut er welches Tier übergibt. Ist dieses nicht Sichergestellt, sollte man diesem Händler die erteilte Handelsgenehmigung nach § 11 Abs. 1 TsG wieder entziehen!

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