12.06.2008, 21.31 Uhr, Kalki Cool
Allein der zweite Absatz dieses Artikels beweist schon, dass Herr Stinauer keine Ahnung hat, wovon er schreibt! Wenn er hier schreibt, dass der Richter zwar die Schuld festgestellt hat, aber von der „Verhängung einer Jugend- oder Bewährungsstrafe oder der Verhängung von Sozialstunden abgesehen“ hat, so zeigt er zweierlei:
 
1. hat hier nicht ein Richter entschieden, sondern mehrere.
2. kennt sich Herr Stinauer offensichtlich nicht mit dem (Jugend-)Strafrecht aus, anderenfalls hätte er gewusst, dass eine Schuldfeststellung nach § 27 JGG die gegenüber der Verhängung von Sozialstunden deutlich schärfere Strafe ist
 
Außerdem geht aus der Berichterstattung der Medien hervor, dass das Opfer gar kein Familienvater ist. Darüberhinaus soll das Opfer auch nicht bewusstlos geschlagen worden sein. Mir ist vollkommen unklar, wie man als Journalist so arbeiten kann. Sorgfalt wird bei der Recherche offensichtlich klein geschrieben.
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