Da fallen hinterrücks junge Männer über einen Menschen her, verletzen ihn ernsthaft und werden mit Bewährungsstrafen und Sozialstunden (und ein bißchen Geldbuße für den, der einen Job hat) bestraft - und die Gemüter des Volkes, in dessen Namen Urteile gesprochen werden, schlagen Wellen.
Zurecht, wie ich finde.
Doch, was ist mit den Richtern? Sie sind nur dem Gesetz (und dem entsprechenden Spielraum, den es ihnen läßt) und ihrem Gewissen unterworfen. Insofern müssen die Richter das dann wohl im Endeffekt mit sich ausmachen, welches Strafmaß ausgesprochen wird. Aber jeder schafft sich ja sein Karma selbst.
Zivilcourage? Fehlanzeige!
Verständlich ist auch die Reaktion des Volkes. Und ich finde es gut, dass sich das Volk aufregt. Es gibt mir ein bisschen die Hoffnung, dass noch ein Sinn für die Schutzwürdigkeit des Lebendigen existiert, wenigstens dort.
In einer Gesellschaft, in der Diebstahl höhere Strafen erfährt als Körperverletzung, können einem ernsthafte Zweifel an der ethischen Grundausrichtung kommen.
Und es liegt an uns allen, diese Grundausrichtung zu verändern.
Es ist gut, dass es Gesetze gibt. Es ist aber meiner Ansicht nach noch viel wichtiger, wenn alle, denen solche Urteile gehörig auf den Keks gehen (wie mir), sich bemühen, durch ihr eigenes Verhalten und Handeln eine Gesellschaft zu gestalten, in der Gewalt nicht geduldet wird. Hierzu muss man nicht gleich selber mit der zerschlagenen Bierflasche auf jemanden losgehen.
Aber wenn nahezu schon keiner den Mund aufmacht, wenn eine einzelne Person zahlreiche andere in der Bahn mit Handygedudel nervt (nur so als Beispiel) und die Gemeinschaft deutlich macht, dass unsoziales Verhalten nicht gerne gesehen wird, wie soll sich dann etwas ändern? Da wird nicht gelebt, was man sich wünscht, da "erduldet" man das störende Verhalten anderer, ist "tolerant".
Eine zersplitterte Gesellschaft
Eine zersplitterte Gesellschaft, in der sich die Mehrheit an den gleichen Dingen stört, aber nichts tut, ist schwach.
Wir sind diese Stadt. Und durch unser Verhalten im Alltag gestalten wir sie.
Von "oben" (Politik/Gerichte) ist, das sollte langsam durchgesickert sein, nicht viel zu erwarten.
Ich habe mich schon vor langem von der Tolerierung unsozialer Verhaltensweisen verabschiedet. Das bedeutet nicht, dass ich durch die Gegend laufe und versuche, andere zu erziehen. Aber wenn mich etwas stört (wie z.B. so ein Handydudler), dann sage ich es auch und zwar in freundlichem, verbindlichem Ton. Meine Erfahrung: es funktioniert!
Wir sind es, die unser Umfeld gestalten
Statt zu Jammern und auf die Obrigkeit zu schimpfen (was ich aber auch gut verstehen und nachvollziehen kann), sollte meiner Meinung nach, nach angemessener Schimpftirade, die Einsicht kommen, dass wir es sind, die unser Umfeld gestalten: freundlich, offen, gewaltfrei und konsequent an ethischen und menschenfreundlichen Grundsätzen orientiert - oder eben nicht.
Und was die "Bestraften" im kürzlich ausgesprochenen Urteil angeht: auch sie schaffen sich ihre Welt selber und mit dieser Welt, in der sie leben, möchte ich wirklich nicht tauschen.
Mögen alle Menschen in dieser Stadt ohne Angst draußen unterwegs sein können!
Mögen alle Menschen in dieser Stadt Zivilcourage zeigen und anderen helfen!
Mögen alle, die Fehltritte begangen haben, die Möglichkeit haben, sich zu bessern und sich positiv einzubringen!
Mögen alle Opfer von Gewalt ihre Schmerzen überwinden und heil werden!
Möge unsere Gesellschaft lebendige Dinge höher wertschätzen als materielle Dinge!
Möge in allen Herzen Frieden sein!
Zurecht, wie ich finde.
Doch, was ist mit den Richtern? Sie sind nur dem Gesetz (und dem entsprechenden Spielraum, den es ihnen läßt) und ihrem Gewissen unterworfen. Insofern müssen die Richter das dann wohl im Endeffekt mit sich ausmachen, welches Strafmaß ausgesprochen wird. Aber jeder schafft sich ja sein Karma selbst.
Zivilcourage? Fehlanzeige!
Verständlich ist auch die Reaktion des Volkes. Und ich finde es gut, dass sich das Volk aufregt. Es gibt mir ein bisschen die Hoffnung, dass noch ein Sinn für die Schutzwürdigkeit des Lebendigen existiert, wenigstens dort.
In einer Gesellschaft, in der Diebstahl höhere Strafen erfährt als Körperverletzung, können einem ernsthafte Zweifel an der ethischen Grundausrichtung kommen.
Und es liegt an uns allen, diese Grundausrichtung zu verändern.
Es ist gut, dass es Gesetze gibt. Es ist aber meiner Ansicht nach noch viel wichtiger, wenn alle, denen solche Urteile gehörig auf den Keks gehen (wie mir), sich bemühen, durch ihr eigenes Verhalten und Handeln eine Gesellschaft zu gestalten, in der Gewalt nicht geduldet wird. Hierzu muss man nicht gleich selber mit der zerschlagenen Bierflasche auf jemanden losgehen.
Aber wenn nahezu schon keiner den Mund aufmacht, wenn eine einzelne Person zahlreiche andere in der Bahn mit Handygedudel nervt (nur so als Beispiel) und die Gemeinschaft deutlich macht, dass unsoziales Verhalten nicht gerne gesehen wird, wie soll sich dann etwas ändern? Da wird nicht gelebt, was man sich wünscht, da "erduldet" man das störende Verhalten anderer, ist "tolerant".
Eine zersplitterte Gesellschaft
Eine zersplitterte Gesellschaft, in der sich die Mehrheit an den gleichen Dingen stört, aber nichts tut, ist schwach.
Wir sind diese Stadt. Und durch unser Verhalten im Alltag gestalten wir sie.
Von "oben" (Politik/Gerichte) ist, das sollte langsam durchgesickert sein, nicht viel zu erwarten.
Ich habe mich schon vor langem von der Tolerierung unsozialer Verhaltensweisen verabschiedet. Das bedeutet nicht, dass ich durch die Gegend laufe und versuche, andere zu erziehen. Aber wenn mich etwas stört (wie z.B. so ein Handydudler), dann sage ich es auch und zwar in freundlichem, verbindlichem Ton. Meine Erfahrung: es funktioniert!
Wir sind es, die unser Umfeld gestalten
Statt zu Jammern und auf die Obrigkeit zu schimpfen (was ich aber auch gut verstehen und nachvollziehen kann), sollte meiner Meinung nach, nach angemessener Schimpftirade, die Einsicht kommen, dass wir es sind, die unser Umfeld gestalten: freundlich, offen, gewaltfrei und konsequent an ethischen und menschenfreundlichen Grundsätzen orientiert - oder eben nicht.
Und was die "Bestraften" im kürzlich ausgesprochenen Urteil angeht: auch sie schaffen sich ihre Welt selber und mit dieser Welt, in der sie leben, möchte ich wirklich nicht tauschen.
Mögen alle Menschen in dieser Stadt ohne Angst draußen unterwegs sein können!
Mögen alle Menschen in dieser Stadt Zivilcourage zeigen und anderen helfen!
Mögen alle, die Fehltritte begangen haben, die Möglichkeit haben, sich zu bessern und sich positiv einzubringen!
Mögen alle Opfer von Gewalt ihre Schmerzen überwinden und heil werden!
Möge unsere Gesellschaft lebendige Dinge höher wertschätzen als materielle Dinge!
Möge in allen Herzen Frieden sein!
Beitrag bewerten
Erst einloggen, dann bewerten
Note
Stimmen
Aufrufe
weiterempfehlen
17.02.2012 | 13.44 Uhr | Heinz K
Ich verkauf das Produkt, also bestimme ich auch den Preis :p
16.02.2012 | 02.34 Uhr | Profil gelöscht
Na klar Heinz.
Arbeit soll gerecht entlohnt werden.
Qualität gibt es nicht umsonst.
Über die Anrede müssen wir noch sprechen, aber ich werde es dich wissen lassen, wenn ich einen Auftrag für dich habe.
Bis dahin
Dein Tex
Arbeit soll gerecht entlohnt werden.
Qualität gibt es nicht umsonst.
Über die Anrede müssen wir noch sprechen, aber ich werde es dich wissen lassen, wenn ich einen Auftrag für dich habe.
Bis dahin
Dein Tex
13.02.2012 | 18.13 Uhr | Heinz K
Das ist eine schwierige Frage, immerin soll der Staat auch als moralische Instanz dienen. Ich wäre zumindest dafür einem lebenslänglich Verurteilten die Option zu bieten sich auch hinrichten zu lassen.
Andererseits gibt es nämlich auch das Problem der Fehlurteile. Jemand, bei dem es nicht 100% sicher ist, daß er für die Tat verantwortlich war ist es ein wenig waghalsig ihn dafür umzubringen. Wird er nur eingesperrt und man bemerkt irgendwann den Justizirrtum ist es halt nicht ganz so fatal.
@tex
Schön, dann übernehm ich halt das Denken für dich. Habe ich ja sowieso schon oft genug machen dürfen. Wäre nur schön wenn du meine Leistung dementsprechend würdigst und mich in Zukunft als Diktator ansprichst und dich auch gebührentlich unterwirfst. Diesen Service gibt es ja nicht umsonst :)
Andererseits gibt es nämlich auch das Problem der Fehlurteile. Jemand, bei dem es nicht 100% sicher ist, daß er für die Tat verantwortlich war ist es ein wenig waghalsig ihn dafür umzubringen. Wird er nur eingesperrt und man bemerkt irgendwann den Justizirrtum ist es halt nicht ganz so fatal.
@tex
Schön, dann übernehm ich halt das Denken für dich. Habe ich ja sowieso schon oft genug machen dürfen. Wäre nur schön wenn du meine Leistung dementsprechend würdigst und mich in Zukunft als Diktator ansprichst und dich auch gebührentlich unterwirfst. Diesen Service gibt es ja nicht umsonst :)
11.02.2012 | 22.06 Uhr | Taxania
HeinzK.
Lebenskang im Gefängnis ist keine Lösung. Vor allem, wenn es sich um Jugendliche handelt.
Es ist auch nicht richtig, zu sagen, wenn einer nach z.B. 4 Jahren wieder raus kommt, geht es gleich wieder los.
Das Gefängnis bietet für die Entlassung ja auch Lebenshilfen: Je nachdem, wie es zur Straftat kommt, kann das ganz entscheidend sein.
Eine andere Frage ist die "Chinesische Lösung" Ich wollte das schon einmal in einem Blog bearbeiten. Hatte dann aber Bedenken, dem Verfassungsschutz ständig Kaffee anbieten zu müssen.
Gemeint ist die Todesstrafe bei ganz gezielten bewußten, nicht von extremen Ausnahmesituatione geprägten Taten. Wer zum Beispiel im großen Rahmen mit Frauen handelt, sie zwingt in Bordelle, als bessere Sklaven hällt oder mit Drogen im großen Stil bei Minderjährigen handelt, bringt doch eines ganz deutlich zum Ausdruck, die Menschenverachtung und die Ablehnung gegenüber der Gesellschatt. Warum soll die Gesel. nicht konsequent reagieren?
Lebenskang im Gefängnis ist keine Lösung. Vor allem, wenn es sich um Jugendliche handelt.
Es ist auch nicht richtig, zu sagen, wenn einer nach z.B. 4 Jahren wieder raus kommt, geht es gleich wieder los.
Das Gefängnis bietet für die Entlassung ja auch Lebenshilfen: Je nachdem, wie es zur Straftat kommt, kann das ganz entscheidend sein.
Eine andere Frage ist die "Chinesische Lösung" Ich wollte das schon einmal in einem Blog bearbeiten. Hatte dann aber Bedenken, dem Verfassungsschutz ständig Kaffee anbieten zu müssen.
Gemeint ist die Todesstrafe bei ganz gezielten bewußten, nicht von extremen Ausnahmesituatione geprägten Taten. Wer zum Beispiel im großen Rahmen mit Frauen handelt, sie zwingt in Bordelle, als bessere Sklaven hällt oder mit Drogen im großen Stil bei Minderjährigen handelt, bringt doch eines ganz deutlich zum Ausdruck, die Menschenverachtung und die Ablehnung gegenüber der Gesellschatt. Warum soll die Gesel. nicht konsequent reagieren?
10.02.2012 | 17.18 Uhr | Profil gelöscht
Mach das doch selber.
Dafür bist du doch da, oder?
Dafür bist du doch da, oder?
10.02.2012 | 14.04 Uhr | Heinz K
Ach es reicht völlig aus? Und wieso sind dann soviele Menschen so unterschiedlicher Meinungen diesbezüglich? Du hättest ruhig mal die Gelegenheit nutzen können dafür ein paar Argumente zu bringen. Dafür sind wir doch hier, mein Gott.
10.02.2012 | 02.24 Uhr | Profil gelöscht
Es reicht völlig aus, diese Leute nach geltendem Recht zu verurteilen.
Nur wird es nicht gemacht.
Wie diese Richter nachts schlafen, bleibt deren Geheimnis.
Nur wird es nicht gemacht.
Wie diese Richter nachts schlafen, bleibt deren Geheimnis.
10.02.2012 | 02.14 Uhr | Profil gelöscht
Nein, da sind wir keineswegs einig.
09.02.2012 | 16.27 Uhr | Heinz K
Wir sind uns doch alle einig, daß Gerichte dafür zu sorgen haben die Bevölkerung so gut wie möglich vor Gewaltverbrechen zu schützen. Aber wieso reden wir auch weiterhin um den heissen Brei herum? Keiner konkretisiert wie es aussehen soll.
Mein Vorschlag auf Hinrichtungen oder Amputationen sind zu gewalttätig. Das sehe ich ja auch ein. Ansonsten bleibt aber mit den uns bislang bekannten Methoden ja nur der lebenslange Knastaufenthalt. Denn wenn wir nach vielen Jahren einen Gewalttäter doch wieder in die Freiheit entlassen ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, daß er, auch aufgrund seiner Perspektivlosigkeit, weiterhin Gewaltverbrechen begeht oder ansonsten sich irgendwelcher krimineller Tätigkeiten bedient.
Also müssen die Haftstrafen bei Gewalttaten grundsätzlich lebenslang gelten?
Mein Vorschlag auf Hinrichtungen oder Amputationen sind zu gewalttätig. Das sehe ich ja auch ein. Ansonsten bleibt aber mit den uns bislang bekannten Methoden ja nur der lebenslange Knastaufenthalt. Denn wenn wir nach vielen Jahren einen Gewalttäter doch wieder in die Freiheit entlassen ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, daß er, auch aufgrund seiner Perspektivlosigkeit, weiterhin Gewaltverbrechen begeht oder ansonsten sich irgendwelcher krimineller Tätigkeiten bedient.
Also müssen die Haftstrafen bei Gewalttaten grundsätzlich lebenslang gelten?
09.02.2012 | 15.27 Uhr | Taxania
Holzauge
Ich teile Deine Ansicht absolut. Dies brachte ich auch schon zum Ausdruck.
Nun muß ich aber gestehen, gestern las ich in der Zeitung einen Vorgang, nach dem ein Jugendlicher zu 2 Jahren mit Bewährung verurteilt wurde, der recht brutal einen Menschen mit Schlägen tötete.
Bei diesem Bericht wurde meine rechtsstaatliche Grundeinstellung auf eine harte Probe gestellt. Wie alles im Leben, man kann es auch übertreiben!
Ich teile Deine Ansicht absolut. Dies brachte ich auch schon zum Ausdruck.
Nun muß ich aber gestehen, gestern las ich in der Zeitung einen Vorgang, nach dem ein Jugendlicher zu 2 Jahren mit Bewährung verurteilt wurde, der recht brutal einen Menschen mit Schlägen tötete.
Bei diesem Bericht wurde meine rechtsstaatliche Grundeinstellung auf eine harte Probe gestellt. Wie alles im Leben, man kann es auch übertreiben!
09.02.2012 | 12.07 Uhr | Holzauge
@price:
Wie sollte denn ohne Strafjustiz der Täter präventiert werden so dass er keine anderen Menschen mehr gefährdet? Etwa durch Selbstjustiz im Wege des Auge um Auge.....? Na das gäbe aber eine freie Wildbahn welche die Lebenserwartung aller Menschen drastisch reduzieren würde. Wer sollte schon die Tat beurteilen wenn nicht die Richter?
Wer das Prinzip demokratischer Rechtsstaatlichkeit akzeptiert der müsste auch akzeptieren, Strafgerichtsbarkeit erhebt Recht nicht zur Rache. Im Gegenteil, beurteilt Rache als strafverschärfenden niederen Beweggrund.
Es geht bei der Bestrafung um Spezial- und Generalprävention sowie Schuldausgleich. Schuldausgleich (eine eher moralische und weniger materielle Frage) ist was anderes als Tatausgleich im Täter-Opferverhältnis. Die Opferentschädigung ist eine andere Rechtsfrage, die allerdings zur Tatbeurteilung im Strafprozess schon beobachtet und gewürdigt werden muss.
Wie sollte denn ohne Strafjustiz der Täter präventiert werden so dass er keine anderen Menschen mehr gefährdet? Etwa durch Selbstjustiz im Wege des Auge um Auge.....? Na das gäbe aber eine freie Wildbahn welche die Lebenserwartung aller Menschen drastisch reduzieren würde. Wer sollte schon die Tat beurteilen wenn nicht die Richter?
Wer das Prinzip demokratischer Rechtsstaatlichkeit akzeptiert der müsste auch akzeptieren, Strafgerichtsbarkeit erhebt Recht nicht zur Rache. Im Gegenteil, beurteilt Rache als strafverschärfenden niederen Beweggrund.
Es geht bei der Bestrafung um Spezial- und Generalprävention sowie Schuldausgleich. Schuldausgleich (eine eher moralische und weniger materielle Frage) ist was anderes als Tatausgleich im Täter-Opferverhältnis. Die Opferentschädigung ist eine andere Rechtsfrage, die allerdings zur Tatbeurteilung im Strafprozess schon beobachtet und gewürdigt werden muss.
09.02.2012 | 11.57 Uhr | Holzauge
So ist es, Tex340. Der "kuschelkurs" ist bedingt durch einen weiteren Webfehler im System. Erst recht wenn vor Jugendgerichten (auch gegen Volljährige) "verhandelt" wird. Da ist die Prozessordnung falsch aufgebaut.
Wieso? Weil sich die Staatsanwälte/Richter, inkl. Schöffen, im gesamten Prozess ständig mit der Täterpersönlichkeit
vor Augen auseinander setzen. So entsteht "Verständnis" für Tat und Täter - aber nicht für das Opfer und seine tatbedingte Situation. Das Opfer wird bei der Polizei einvernommen - und dann erst wieder in der Hauptverhandlung. Er tritt eher sporadisch 2x kurz auf, anders als der Täter.
Beim Jugendgericht noch effektiver. Da wird quasi die "Opferstellung" des meist minderjährigen Geschädigten vom Staat übernommen - nennt sich Jugendgerichtshilfe.
Das Ergebnis liest sich im Urteil: ein ähnliches Phänomen wie das sogen. "Stockholm-Syndrom" - auf Seiten der Richter. Sie sind einfach dem Täter real zu nahe und dem Opfer zu fern gestellt im Prozess.
Wieso? Weil sich die Staatsanwälte/Richter, inkl. Schöffen, im gesamten Prozess ständig mit der Täterpersönlichkeit
vor Augen auseinander setzen. So entsteht "Verständnis" für Tat und Täter - aber nicht für das Opfer und seine tatbedingte Situation. Das Opfer wird bei der Polizei einvernommen - und dann erst wieder in der Hauptverhandlung. Er tritt eher sporadisch 2x kurz auf, anders als der Täter.
Beim Jugendgericht noch effektiver. Da wird quasi die "Opferstellung" des meist minderjährigen Geschädigten vom Staat übernommen - nennt sich Jugendgerichtshilfe.
Das Ergebnis liest sich im Urteil: ein ähnliches Phänomen wie das sogen. "Stockholm-Syndrom" - auf Seiten der Richter. Sie sind einfach dem Täter real zu nahe und dem Opfer zu fern gestellt im Prozess.
09.02.2012 | 02.36 Uhr | Profil gelöscht
Heinz, ich habe in keiner Weise höhere Strafen gefordert.
Insbesondere martialische Strafen sollten wir da lassen, wo sie sind, nämlich in den Steinzeitkulturen.
Es reicht völlig aus, was wir an Strafen haben.
Wenn aber nicht mal in Extremfällen davon Gebrauch gemacht wird,
führt dies in Richtung Faustrecht.
Insbesondere martialische Strafen sollten wir da lassen, wo sie sind, nämlich in den Steinzeitkulturen.
Es reicht völlig aus, was wir an Strafen haben.
Wenn aber nicht mal in Extremfällen davon Gebrauch gemacht wird,
führt dies in Richtung Faustrecht.
09.02.2012 | 00.13 Uhr | price
Bei Gewaltdelikten sollte man sich endlich vom Gedanken der Strafe für den Täter trennen, die zu verhängen ist. Es geht um den Schutz der Gesellschaft, das dieser Mensch nicht noch mehr leid anrichtet.
Gewalt gegen einen anderen Menschen läßt sich nur durch Auge um Auge ebenwertig bestrafen.
So wie jetzt auch bei dem Todschläger von Chorweiler. Nichts, aber auch keine Strafe dieser Welt macht den Jugen wieder lebendig und nimmt den Angehörigen den Schmerz. Aber was sich verhindern läßt ist, das dieser Typ noch mal jemanden tod schlägt.
Unsere Gutmenschen und unsere Sozialarbeiter Industrie sieht das ander, letztere allein schon, weil sie damit ihr Geld verdienen und gar nicht glücklich wären, wenn die "kunden" ausbleiben.
Gewalt gegen einen anderen Menschen läßt sich nur durch Auge um Auge ebenwertig bestrafen.
So wie jetzt auch bei dem Todschläger von Chorweiler. Nichts, aber auch keine Strafe dieser Welt macht den Jugen wieder lebendig und nimmt den Angehörigen den Schmerz. Aber was sich verhindern läßt ist, das dieser Typ noch mal jemanden tod schlägt.
Unsere Gutmenschen und unsere Sozialarbeiter Industrie sieht das ander, letztere allein schon, weil sie damit ihr Geld verdienen und gar nicht glücklich wären, wenn die "kunden" ausbleiben.
08.02.2012 | 19.38 Uhr | Holzauge
Die Kruz liegt im System - und an uns als Bürgern. Frage nach den Richter? Das fängt an bei den Gerichtsbesetzungen. Besonders den Jugendgerichten, besetzt mit "in der Jugendpflege besonders erfahrenen" Berufs- und Laienrichtern (Schöffen). Die werden von den Kommunen vorgeschlagen. (Jugendhilfeausschüsse.)
Streng nach "Sitzverteilung" im Rat bzw. JuHiAusschuss. Also parteipolitische Gerichtsbesetzungen. Und welcher Bürger nimmt da mal sein Einspruchsrecht wahr? (Ausser mir, dem "Querulanten") Da wimmelt es dann von "ehrenamtlichen Richtern" die bei Kirchen oder Religionsgemeinschaften tätig sind. Und dem "armen Sünder zu verzeihen" verdammt sind. Sonst kriegen sie selbst Stress mit ihrem "Boss da oben."
Ich traue einem lebenserfahren seriösen Schöffen, der lediglich im Kindesalter mal Ministrant war, in bestimmten Jugendsachen eher ein sachgerechtes Urteil zu als einem dem Religionsschöffen vorgesetzten Bischoff oder Kardinal.
Streng nach "Sitzverteilung" im Rat bzw. JuHiAusschuss. Also parteipolitische Gerichtsbesetzungen. Und welcher Bürger nimmt da mal sein Einspruchsrecht wahr? (Ausser mir, dem "Querulanten") Da wimmelt es dann von "ehrenamtlichen Richtern" die bei Kirchen oder Religionsgemeinschaften tätig sind. Und dem "armen Sünder zu verzeihen" verdammt sind. Sonst kriegen sie selbst Stress mit ihrem "Boss da oben."
Ich traue einem lebenserfahren seriösen Schöffen, der lediglich im Kindesalter mal Ministrant war, in bestimmten Jugendsachen eher ein sachgerechtes Urteil zu als einem dem Religionsschöffen vorgesetzten Bischoff oder Kardinal.
08.02.2012 | 15.37 Uhr | Heinz K
Wenn es stimmt. Das ist aber erstmal nur reine Spekulation. In Deutschland mögen die Strafen gering sein, aber trotzdem haben wir teilweise eine niedrigere Rate an Gewaltverbrechen wie in Ländern, die noch viel härtere Strafen haben. Es wird also nicht alleine daran liegen, oder?
tex:
"Deshalb hat er für einen adäquaten Schutz der Bürger zu sorgen wenn er verhindern will, dass Wildwestmethoden Einzug halten.
Nenn es Vergeltung, aber genau deshalb gibt es Strafen."
Warum haben wir dann nicht die Todesstrafe? Oder andere martialische Strafen wie einem Schläger Arme oder Beine abhacken. Das wäre doch günstiger, konsequenter und würde den Bürgern einen viel besseren Schutz bieten. Nach der Scharia wird das ja auch teils so umgesetzt. Wärst du für so etwas zu haben?
tex:
"Deshalb hat er für einen adäquaten Schutz der Bürger zu sorgen wenn er verhindern will, dass Wildwestmethoden Einzug halten.
Nenn es Vergeltung, aber genau deshalb gibt es Strafen."
Warum haben wir dann nicht die Todesstrafe? Oder andere martialische Strafen wie einem Schläger Arme oder Beine abhacken. Das wäre doch günstiger, konsequenter und würde den Bürgern einen viel besseren Schutz bieten. Nach der Scharia wird das ja auch teils so umgesetzt. Wärst du für so etwas zu haben?
08.02.2012 | 13.48 Uhr | paperback writer
Wieviele Schläger sind, wie sich oft herausstellt, seit langem einschlägig "polizeibekannt"? Wieviele dieser Schläger haben ihre Bewährungsstrafen und ihre sozialen Dienste bereits hinter sich und prügeln trotzdem weiter?
Ich räume ein, meine grundsätzliche Einstellung zugunsten einer knastfreien Chance zur Sozialisierung jugendlicher Straftäter hat zwischenzeitlich Risse bekommen. Ich bin in Bezug auf Bestrafung sogar ein bisschen radikalisiert, was ich bedaure.
Aber wenn es stimmt, dass jugendliche Schläger und Räuber sich angeblich vor nichts mehr fürchten, als befristet in (Jugend)Haft gesteckt zu werden, dann plädiere ich dafür, dieses Mittel der Besstrafung und Abschreckung im Rahmen richterlicher Spielräume stärker anzuwenden. Zumindest bei solchen Tätern, die bereits "polizeibekannt" sind.
Ich räume ein, meine grundsätzliche Einstellung zugunsten einer knastfreien Chance zur Sozialisierung jugendlicher Straftäter hat zwischenzeitlich Risse bekommen. Ich bin in Bezug auf Bestrafung sogar ein bisschen radikalisiert, was ich bedaure.
Aber wenn es stimmt, dass jugendliche Schläger und Räuber sich angeblich vor nichts mehr fürchten, als befristet in (Jugend)Haft gesteckt zu werden, dann plädiere ich dafür, dieses Mittel der Besstrafung und Abschreckung im Rahmen richterlicher Spielräume stärker anzuwenden. Zumindest bei solchen Tätern, die bereits "polizeibekannt" sind.
07.02.2012 | 13.43 Uhr | Profil gelöscht
Und weiter geht´s:
Zwei Jahre auf Bewährung für das Totschlagen eines Jungen auf einem Schulhof in Chorweiler.
Zwei Jahre auf Bewährung für das Totschlagen eines Jungen auf einem Schulhof in Chorweiler.
07.02.2012 | 09.58 Uhr | Tommy81
@dharry
in welcher Blümchenwelt lebst du?
diese Typen haben keinerlei Reue und sonstiges vor Gericht gezeigt!
Noch nicht mal eine Entschuldigung kam von denen! Also erzähl Du mir nichts von einschneidenden Erlebnissen...!
Ich hoffe Dich erwischt es mal so, und dann hörste mich lachen sagen: Ach, geb den armen doch ne zweite Chence...
in welcher Blümchenwelt lebst du?
diese Typen haben keinerlei Reue und sonstiges vor Gericht gezeigt!
Noch nicht mal eine Entschuldigung kam von denen! Also erzähl Du mir nichts von einschneidenden Erlebnissen...!
Ich hoffe Dich erwischt es mal so, und dann hörste mich lachen sagen: Ach, geb den armen doch ne zweite Chence...
06.02.2012 | 20.14 Uhr | Profil gelöscht
Weshalb existieren denn dann überhaupt Gefängnisse?
Wir haben uns in dieser Gesellschaft darauf verständigt kein Faustrecht anzuwenden.
Das Gewaltmonopol liegt beim Staat.
Deshalb hat er für einen adäquaten Schutz der Bürger zu sorgen wenn er verhindern will, dass Wildwestmethoden Einzug halten.
Wer Gewalt anwendet achtet diese Gesellschaft mit ihren Regeln nicht.
Nenn es Vergeltung, aber genau deshalb gibt es Strafen.
Wir haben uns in dieser Gesellschaft darauf verständigt kein Faustrecht anzuwenden.
Das Gewaltmonopol liegt beim Staat.
Deshalb hat er für einen adäquaten Schutz der Bürger zu sorgen wenn er verhindern will, dass Wildwestmethoden Einzug halten.
Wer Gewalt anwendet achtet diese Gesellschaft mit ihren Regeln nicht.
Nenn es Vergeltung, aber genau deshalb gibt es Strafen.
06.02.2012 | 17.04 Uhr | Heinz K
Und inwiefern soll der Knast in irgendeinerweise helfen, außer Vergeltungsgefühle zu befriedigen? Das wurde bislang nicht erläutert.
NinjaGirl:
"In Zukunft? Das ist doch schon längst der Fall."
Schon wieder so eine hysterische Übertreibung. Also ich habe als unmündiges Kind keinen Mord begangen, nur um es mal auszuprobieren. Auch von meinen Freunden habe ich so etwas nie vernommen. Selbst heute sehe ich keine Kinder mehrheitlich und haufenweise Verbrechen begehen nur um die Grenzen auszutesten. Aber du bist anscheinend in einer anderen Gegend als ich aufgewachsen. :/
NinjaGirl:
"In Zukunft? Das ist doch schon längst der Fall."
Schon wieder so eine hysterische Übertreibung. Also ich habe als unmündiges Kind keinen Mord begangen, nur um es mal auszuprobieren. Auch von meinen Freunden habe ich so etwas nie vernommen. Selbst heute sehe ich keine Kinder mehrheitlich und haufenweise Verbrechen begehen nur um die Grenzen auszutesten. Aber du bist anscheinend in einer anderen Gegend als ich aufgewachsen. :/
05.02.2012 | 22.51 Uhr | Profil gelöscht
Für den Täter nicht billig?
Greif mal nem nacktem Mann in die Tasche.
Und durch die Haft wird dem Täter die Chance auf Wiedergutmachung genommen?
Die haben sich sogar geweigert, sich nach dem Urteilspruch wenigstens zu Entschuldigen. Und du Träumer glaubst im Ernst daran, dass diese Elemente auch nur einen Gedanken an ihr Opfer verschwenden werden?
Deine Denkweise entspricht genau der des Richters.
Sozialromantiker. Träumer. Kein Respekt für das Opfer.
Und voller kluger Ratschläge, die die Realität jeden Tag ad absurdum führt.
Greif mal nem nacktem Mann in die Tasche.
Und durch die Haft wird dem Täter die Chance auf Wiedergutmachung genommen?
Die haben sich sogar geweigert, sich nach dem Urteilspruch wenigstens zu Entschuldigen. Und du Träumer glaubst im Ernst daran, dass diese Elemente auch nur einen Gedanken an ihr Opfer verschwenden werden?
Deine Denkweise entspricht genau der des Richters.
Sozialromantiker. Träumer. Kein Respekt für das Opfer.
Und voller kluger Ratschläge, die die Realität jeden Tag ad absurdum führt.
05.02.2012 | 17.34 Uhr | denkbar
Übrigens: Wer sich mit jüdisch-christlicher Theologie ein wenig auskennt, der weiß, dass es in der Gesetzesauslegung der alten Formel "Auge um Auge" um eine Anweisung für Richter ging, die einen Rahmen zur Schadensgutmachung liefern sollte, nicht aber um Amputation des Täter-Auges.
Wer den Täter trotz Jugendstrafrecht jetzt wegsperrt, verhindert, dass er dem Opfer eine angemessene Gutmachung leisten kann. Und aus dem Strafrechtsurteil ging klar hervor, dass die Frage nach der Gutmachung zivilrechtlich noch geklärt wird. Das wird für den Täter nicht billig werden.
Umgekehrt: Wenn die Bewährungsauflagen nicht eingehalten werden, droht dem Täter durchaus noch mehr. Es "lohnt" sich für ihn, in der Zukunft nichts mehr anzustellen.
Leute, in was für einem Staat wollt Ihr leben? Es ist gut, dass Betroffene in eigener Sache nicht richten sollen. Aus Wut ergibt sich niemals ein gerechtes Urteil. ...
Wer den Täter trotz Jugendstrafrecht jetzt wegsperrt, verhindert, dass er dem Opfer eine angemessene Gutmachung leisten kann. Und aus dem Strafrechtsurteil ging klar hervor, dass die Frage nach der Gutmachung zivilrechtlich noch geklärt wird. Das wird für den Täter nicht billig werden.
Umgekehrt: Wenn die Bewährungsauflagen nicht eingehalten werden, droht dem Täter durchaus noch mehr. Es "lohnt" sich für ihn, in der Zukunft nichts mehr anzustellen.
Leute, in was für einem Staat wollt Ihr leben? Es ist gut, dass Betroffene in eigener Sache nicht richten sollen. Aus Wut ergibt sich niemals ein gerechtes Urteil. ...
04.02.2012 | 10.55 Uhr | NinjaGirl
"Dann kann in Zukunft jedes Kind und jeder Jugendliche die Grenzen des Rechtsstaates erstmal ausprobieren ohne großartig Repressionen zu befürchten."
In Zukunft? Das ist doch schon längst der Fall.
In Zukunft? Das ist doch schon längst der Fall.
04.02.2012 | 01.15 Uhr | Profil gelöscht
Die Täter waren nicht 15 und auch nicht 16 sondern volljährig.
























