Das Thema „Sterbehilfe“ gehört zu den heißesten Eisen gesellschaftlicher Debatten. Neben ethischen und juristischen Aspekten spielen hier auch höchstpersönliche Empfindungen eine Rolle und machen die ohnehin komplizierte Diskussion noch heikler. Das Traurige hieran ist nur, dass eben jene Frage auf höchster politischer Ebene nicht diskutiert wird. Seit eh und je erhebt der jeweils zuständige Justizminister das Thema „Sterbehilfe“ zum Tabu und beugt damit einer breiten politischen Debatte vor. Dies ist bedauerlich, verlangt doch die Lebenswirklichkeit nicht nach einem unreflektierten „Nein“, sondern nach differenzierenden Antworten. Wie diese konkret aussehen mögen, ist jetzt noch rein spekulativ. Hierüber aber muss gestritten und nicht geschwiegen werden.
Vielleicht hat sich ähnliches auch der ehemalige Hamburger Innensenator Roger Kusch gedacht, als er mit einem gezielten Tabubruch die Öffentlichkeit aufschreckte. Der CDU-Politiker, der sich in seiner Amtszeit für die Einführung so genannter Injektionsautomaten einsetzte, gab unlängst bekannt, dass er selbst bei einer 79jährigen Frau aktive Sterbehilfe geleistet habe. Die Frau war nicht todkrank, sondern fürchtete die Einsamkeit eines Pflegeheimes.
Doch Kuschs Vorstoß war weder gut gemeint, noch gut gemacht. Was nach billiger Selbstinszenierung ausschaut und eine kriminelle Tat darstellt, ist Gift für eine seriöse Diskussion über ein derart heikles Thema. Diejenigen, die nicht nur Sterbehilfe ablehnen, sondern bereits einer konstruktiven Debatte skeptisch gegenüber stehen, sehen sich in ihren Zweifeln bestätigt. Zwar können Tabubrüche in der Tat ein wirksames Mittel sein, um verkrustete Strukturen aufzubrechen und eine neue Bewegung zu initiieren. Je stärker ein Thema jedoch grundlegende ethische Überzeugungen und die Menschenwürde berührt, desto weniger eignet es sich für zielgerichtete Provokationen. Ein behutsamer Umgang mit der Problematik ist hier nicht nur angemessen, sondern auch zielführend. Denn man muss die Menschen davon überzeugen, dass es wichtig ist darüber nachzudenken, ob Sterbehilfe in einer humanen Gesellschaft einen Platz haben kann. Ein bewusster Tabu- und Gesetzesbruch kann diese Überzeugungsarbeit aber gerade nicht leisten.
Roger Kusch hat sich deshalb mit seiner Aktion nicht nur selbst in juristische Schwierigkeiten gebracht, sondern eine gesamte Debatte um Jahre zurückgeworfen und damit all denjenigen, die Sterbehilfe nicht als absolutes Tabu betrachten, einen Bärendienst erwiesen.
Vielleicht hat sich ähnliches auch der ehemalige Hamburger Innensenator Roger Kusch gedacht, als er mit einem gezielten Tabubruch die Öffentlichkeit aufschreckte. Der CDU-Politiker, der sich in seiner Amtszeit für die Einführung so genannter Injektionsautomaten einsetzte, gab unlängst bekannt, dass er selbst bei einer 79jährigen Frau aktive Sterbehilfe geleistet habe. Die Frau war nicht todkrank, sondern fürchtete die Einsamkeit eines Pflegeheimes.
Doch Kuschs Vorstoß war weder gut gemeint, noch gut gemacht. Was nach billiger Selbstinszenierung ausschaut und eine kriminelle Tat darstellt, ist Gift für eine seriöse Diskussion über ein derart heikles Thema. Diejenigen, die nicht nur Sterbehilfe ablehnen, sondern bereits einer konstruktiven Debatte skeptisch gegenüber stehen, sehen sich in ihren Zweifeln bestätigt. Zwar können Tabubrüche in der Tat ein wirksames Mittel sein, um verkrustete Strukturen aufzubrechen und eine neue Bewegung zu initiieren. Je stärker ein Thema jedoch grundlegende ethische Überzeugungen und die Menschenwürde berührt, desto weniger eignet es sich für zielgerichtete Provokationen. Ein behutsamer Umgang mit der Problematik ist hier nicht nur angemessen, sondern auch zielführend. Denn man muss die Menschen davon überzeugen, dass es wichtig ist darüber nachzudenken, ob Sterbehilfe in einer humanen Gesellschaft einen Platz haben kann. Ein bewusster Tabu- und Gesetzesbruch kann diese Überzeugungsarbeit aber gerade nicht leisten.
Roger Kusch hat sich deshalb mit seiner Aktion nicht nur selbst in juristische Schwierigkeiten gebracht, sondern eine gesamte Debatte um Jahre zurückgeworfen und damit all denjenigen, die Sterbehilfe nicht als absolutes Tabu betrachten, einen Bärendienst erwiesen.
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03.07.2008 | 00.02 Uhr | No_name204
lieber Steinfels:
Ist das Besorgen von toedlicher Medizin schon aktive Sterbehilfe bei euch??
"·liebe jumboline ....
es wurde schon gemordet, da waren acht
Personen zugegen. Die Anzahl der anwe-
senden Beobachter ist unbedeutend.
Aktive Sterbehilfe ist strafbar."
Ich sprach auch nicht von der Hisbollah, sondern von Medizinern und Rechtsglehrten ;-))
ich weiss, dass es in eurem mittelalterlichen Staat noch solche Gesetze gibt. Das wird sich in ein paar Jahrunderten eventuell aendern, zum Wohle von vielen geplagten Menschen, denen der Staat vorschreibt, wie schoen sie das Leben zu empfinden haben ?
Ist das Besorgen von toedlicher Medizin schon aktive Sterbehilfe bei euch??
"·liebe jumboline ....
es wurde schon gemordet, da waren acht
Personen zugegen. Die Anzahl der anwe-
senden Beobachter ist unbedeutend.
Aktive Sterbehilfe ist strafbar."
Ich sprach auch nicht von der Hisbollah, sondern von Medizinern und Rechtsglehrten ;-))
ich weiss, dass es in eurem mittelalterlichen Staat noch solche Gesetze gibt. Das wird sich in ein paar Jahrunderten eventuell aendern, zum Wohle von vielen geplagten Menschen, denen der Staat vorschreibt, wie schoen sie das Leben zu empfinden haben ?
02.07.2008 | 19.39 Uhr | Leon Blogiker
Hallo Ihr Leute! Hier ein weiterer Aspekt:
Die freie Selbstbestimmung über den Zeitpunkt des eigenen Todes muss wohl respektiert werden, und zwar auf der Basis der Menschenrechte (meine religiösen Überzeugungen lass ich hier außen vor).
Das Problem liegt auf der anderen Seite. Wenn ich aktive oder passive Hilfe zur Selbsttötung leiste, dann muss ich sicher sein, dass der Betreffende sich wirklich im „Vollbesitz seiner geistigen Kräfte“ frei zur Selbsttötung entschieden hat, auch dass er es sich gut überlegt hat und nicht nur einer augenblicklichen Verzweiflung, Verwirrung folgt usw. Sonst wäre die Hilfe sicher rechtlich und moralisch nicht richtig. Wie aber kann ich das beurteilen? Wer kann das überhaupt beurteilen? Dies ist eine schwierige Frage.
Die Rechtsgemeinschaft muss solche Fragen klären und regeln. Ansonsten kann man sich schnell einen schlimmen Missbrauch vorstellen. Jazzwolf deutete dies schon an.
Die freie Selbstbestimmung über den Zeitpunkt des eigenen Todes muss wohl respektiert werden, und zwar auf der Basis der Menschenrechte (meine religiösen Überzeugungen lass ich hier außen vor).
Das Problem liegt auf der anderen Seite. Wenn ich aktive oder passive Hilfe zur Selbsttötung leiste, dann muss ich sicher sein, dass der Betreffende sich wirklich im „Vollbesitz seiner geistigen Kräfte“ frei zur Selbsttötung entschieden hat, auch dass er es sich gut überlegt hat und nicht nur einer augenblicklichen Verzweiflung, Verwirrung folgt usw. Sonst wäre die Hilfe sicher rechtlich und moralisch nicht richtig. Wie aber kann ich das beurteilen? Wer kann das überhaupt beurteilen? Dies ist eine schwierige Frage.
Die Rechtsgemeinschaft muss solche Fragen klären und regeln. Ansonsten kann man sich schnell einen schlimmen Missbrauch vorstellen. Jazzwolf deutete dies schon an.
02.07.2008 | 18.51 Uhr | Steinfels
liebe jumboline ....
es wurde schon gemordet, da waren acht
Personen zugegen. Die Anzahl der anwe-
senden Beobachter ist unbedeutend.
Aktive Sterbehilfe ist strafbar.
Kusch hat provoziert und ich hätte ihn
mir auch vorgeladen und vernommen.
Zur evtl. Strafbarkeit ist überhaupt
noch nichts gesagt worden und das Ver-
fahren wird mit Sicherheit auch einge-
stellt.
Im übrigen herrscht hier Rechtssicher-
heit, wenn man keine Experimente
praktiziert. Indirekte und passive
Sterbehilfe sind erlaubt.
Ausserdem befaßt sich zur Zeit der
Gesetzgeber mit dem Problem und
erweitert möglicherweise den Rahmen.
es wurde schon gemordet, da waren acht
Personen zugegen. Die Anzahl der anwe-
senden Beobachter ist unbedeutend.
Aktive Sterbehilfe ist strafbar.
Kusch hat provoziert und ich hätte ihn
mir auch vorgeladen und vernommen.
Zur evtl. Strafbarkeit ist überhaupt
noch nichts gesagt worden und das Ver-
fahren wird mit Sicherheit auch einge-
stellt.
Im übrigen herrscht hier Rechtssicher-
heit, wenn man keine Experimente
praktiziert. Indirekte und passive
Sterbehilfe sind erlaubt.
Ausserdem befaßt sich zur Zeit der
Gesetzgeber mit dem Problem und
erweitert möglicherweise den Rahmen.
02.07.2008 | 18.45 Uhr | No_name204
auszug aus einer Illustrierten:
"Merkel betonte, sie sei "absolut gegen jede Form der aktiven Sterbehilfe, in welchem Gewand sie auch immer daherkommt". Dies sei zugleich die Position der Union, unterstrich die CDU-Vorsitzende. Zuvor hatte sich Unions-Fraktionschef Volker Kauder dafür ausgesprochen, die gewerbsmäßige und organisierte Sterbehilfe zu verbieten.
Dies sieht auch ein Gesetzentwurf vor, den die unionsgeführten Länder Bayern und Baden-Württemberg am Freitag in den Bundesrat einbringen wollen und der von weiteren Landesregierungen unterstützt wird. Beihilfe zum Suizid soll durch einen neuen Straftatbestand mit Gefängnis bis zu drei Jahren bestraft werden. Dabei sollen die Funktionäre von Suizid-Beihilfe-Organisationen ebenso erfasst werden wie aktive Sterbehelfer."
Das ist doch mal wieder "gluecksbringende" Botschaft.
Der unmuendige Buerger in DEutschland bekommt gesagt, wann er zu verenden hat. In diesem Verbrecherstaat moechte ich nicht mehr leben.
"Merkel betonte, sie sei "absolut gegen jede Form der aktiven Sterbehilfe, in welchem Gewand sie auch immer daherkommt". Dies sei zugleich die Position der Union, unterstrich die CDU-Vorsitzende. Zuvor hatte sich Unions-Fraktionschef Volker Kauder dafür ausgesprochen, die gewerbsmäßige und organisierte Sterbehilfe zu verbieten.
Dies sieht auch ein Gesetzentwurf vor, den die unionsgeführten Länder Bayern und Baden-Württemberg am Freitag in den Bundesrat einbringen wollen und der von weiteren Landesregierungen unterstützt wird. Beihilfe zum Suizid soll durch einen neuen Straftatbestand mit Gefängnis bis zu drei Jahren bestraft werden. Dabei sollen die Funktionäre von Suizid-Beihilfe-Organisationen ebenso erfasst werden wie aktive Sterbehelfer."
Das ist doch mal wieder "gluecksbringende" Botschaft.
Der unmuendige Buerger in DEutschland bekommt gesagt, wann er zu verenden hat. In diesem Verbrecherstaat moechte ich nicht mehr leben.
02.07.2008 | 18.39 Uhr | No_name204
und noch etwas Voegi:
Wer bestimmt, was "wuerdiges Leben" ist?
Soll ich mir das auch noch von anderen vorschreiben lassen??
Dann muesste die Gesellschaft auch jedem einzelnen Buerger sagen, welchen Beruf er lernen sollte und welchen Familienstatus er in Zukunft geniessen darf. Das kann nicht sein.
Entweder freie Selbstbestimmung, oder absolute Bevormundung.
Da bleibe ich lieber weiterhin in VE, denn hier bestimmt keiner, was ich zu tun oder zu lassen habe.
Wer bestimmt, was "wuerdiges Leben" ist?
Soll ich mir das auch noch von anderen vorschreiben lassen??
Dann muesste die Gesellschaft auch jedem einzelnen Buerger sagen, welchen Beruf er lernen sollte und welchen Familienstatus er in Zukunft geniessen darf. Das kann nicht sein.
Entweder freie Selbstbestimmung, oder absolute Bevormundung.
Da bleibe ich lieber weiterhin in VE, denn hier bestimmt keiner, was ich zu tun oder zu lassen habe.
02.07.2008 | 18.33 Uhr | No_name204
lieber Steinfels,
was an meinem Beispiel, ueber das man ja mal nachdenken kann, absurd ist, ergruendet sich mir nicht. Wenn vier unabhaengie Personen anwesend sind, wird man schwerlich behaupten koennen, es handelte sich um Mord.
Wieso spricht man denn bei Dr. Kusch schon von "strafbarem Handeln" , obwohl die Staatsanwaltschaft selbst nichts Erkennbares vorbringen konnte??
Es muss doch endlich mal eine Rechtssicherheit geschaffen werden, um diese leidliche Diskussion zu Ende zu bringen?
Wieso ist es in der Schweiz moeglich und bei den entscheidungsunwilligen und diskutiersuechtigen Deutschen nicht??
was an meinem Beispiel, ueber das man ja mal nachdenken kann, absurd ist, ergruendet sich mir nicht. Wenn vier unabhaengie Personen anwesend sind, wird man schwerlich behaupten koennen, es handelte sich um Mord.
Wieso spricht man denn bei Dr. Kusch schon von "strafbarem Handeln" , obwohl die Staatsanwaltschaft selbst nichts Erkennbares vorbringen konnte??
Es muss doch endlich mal eine Rechtssicherheit geschaffen werden, um diese leidliche Diskussion zu Ende zu bringen?
Wieso ist es in der Schweiz moeglich und bei den entscheidungsunwilligen und diskutiersuechtigen Deutschen nicht??
02.07.2008 | 18.25 Uhr | Steinfels
Was du bei 16,46 Uhr aufzählst jumboline,
ist absurd. Medizin und Justiz ans Sterbe-
bett zu beordern.Hier ist indirekte und
passive Sterbehilfe geregelt und wird in
d.R. in einer Patientenverfg. festgelegt.
Betrachter ...... ist bei deiner Vorgehens-
weise nicht zu befürchten,daß vor dem
Hintergrd. der demogr.Entwicklung und
des knappen Geldes legalisierte Eutha-
nasie einen gesundheits- und gesell-
schaftspolitischen Umbruch einleitet und
der Mensch in letzter Konsequenz mehr
gefährdet als geschützt ist.
Sterben ist ein Teil des Lebens, ein Teil
der Gesellschaft und darf nicht ausge-
klammert werden. Bei einer funktionieren-
den Palliativmedizin kann auch der Tod
menschenwürdig eintreten.
ist absurd. Medizin und Justiz ans Sterbe-
bett zu beordern.Hier ist indirekte und
passive Sterbehilfe geregelt und wird in
d.R. in einer Patientenverfg. festgelegt.
Betrachter ...... ist bei deiner Vorgehens-
weise nicht zu befürchten,daß vor dem
Hintergrd. der demogr.Entwicklung und
des knappen Geldes legalisierte Eutha-
nasie einen gesundheits- und gesell-
schaftspolitischen Umbruch einleitet und
der Mensch in letzter Konsequenz mehr
gefährdet als geschützt ist.
Sterben ist ein Teil des Lebens, ein Teil
der Gesellschaft und darf nicht ausge-
klammert werden. Bei einer funktionieren-
den Palliativmedizin kann auch der Tod
menschenwürdig eintreten.
02.07.2008 | 17.43 Uhr | Vögi
Ich gebe Euch beiden im Grundsatz Recht. Ich halte es aber dennoch für richtig, dass eine Gesellschaft nicht "einfach so" die (drittunterstützte) Selbsttötung eines Mensch hinnehmen sollte. Bevor ein Mensch aus dem Leben scheidet, sollte immer geschaut werden, ob man sein Leben nicht erhalten kann und zwar in einer würdigen Weise. Mag sein, dass man das als Bevormundung bezeichnen kann. Aber man sollte eben auch darauf achten, dass Menschen ihr Leben nicht einfach so wegwerfen.
02.07.2008 | 17.36 Uhr | No_name204
so weit wuerde ich gar nicht gehen wollen, Betrachter, dass mich auf meinen Wunsch hin jemand toetet. Das will ich niemandem antun.
Es muss technisch machbar sein, dass ich das selbst "erledigen" kann, wenn mir vorher die entsprechende Hilfe bereitgestellt wurde. Und nur darum geht es mir. Die Hilfeleistung darf nicht kriminalisiert werden.
Unantastbarkeit des Lebens?? Wo steht das denn?? Klar, im Gesetz. Aber nicht im Naturgesetz.
Solange man Millionen verhungern laesst, sie erschlaegt, verfolgt und foltert, solange sollte keiner den Finger erheben, wenn jemand sich selbst toeten will. Und ihm auch nicht raten, was er noch alles Tolles erleben koennte. Das ist respektlos, und er nimmt die Person in Wirklichkeit nicht ernst.
Bervormundung ist es, was uns eben nicht fehlt. Davon geniesst ihr jeden Tag zu genuege.
Es muss technisch machbar sein, dass ich das selbst "erledigen" kann, wenn mir vorher die entsprechende Hilfe bereitgestellt wurde. Und nur darum geht es mir. Die Hilfeleistung darf nicht kriminalisiert werden.
Unantastbarkeit des Lebens?? Wo steht das denn?? Klar, im Gesetz. Aber nicht im Naturgesetz.
Solange man Millionen verhungern laesst, sie erschlaegt, verfolgt und foltert, solange sollte keiner den Finger erheben, wenn jemand sich selbst toeten will. Und ihm auch nicht raten, was er noch alles Tolles erleben koennte. Das ist respektlos, und er nimmt die Person in Wirklichkeit nicht ernst.
Bervormundung ist es, was uns eben nicht fehlt. Davon geniesst ihr jeden Tag zu genuege.
02.07.2008 | 17.19 Uhr | Betrachter
Steinfels, mir scheint, daß Du Güter abwägst, die nicht gegeneinander stehen bzw. Forderungen abwehrst, die gar nicht gestellt werden
„…, ob die absolute Selbstbestimmung höherrangig ist als die Unantastbarkeit des Lebens.
… Nur kann er nicht mit dem gleichen Recht die aktive Hilfe anderer Personen verlangen.“
Selbstbestimmung versus Unantastbarkeit des Lebens? Christen sehen das so, andere sind der Auffassung, daß das eigene! Leben von einem jeden selbst sehr wohl angetastet werden darf.
Von einem anderen verlangen zu können, mich zu töten, ginge in der Tat zu weit. Wenn er aber dazu bereit ist, sollte er es dürfen. Er tastet dann nicht fremdes Leben an, wenn er lediglich den ausdrücklichen Wunsch des Sterbewilligen erfüllt. Nur darum geht es.
„…, ob die absolute Selbstbestimmung höherrangig ist als die Unantastbarkeit des Lebens.
… Nur kann er nicht mit dem gleichen Recht die aktive Hilfe anderer Personen verlangen.“
Selbstbestimmung versus Unantastbarkeit des Lebens? Christen sehen das so, andere sind der Auffassung, daß das eigene! Leben von einem jeden selbst sehr wohl angetastet werden darf.
Von einem anderen verlangen zu können, mich zu töten, ginge in der Tat zu weit. Wenn er aber dazu bereit ist, sollte er es dürfen. Er tastet dann nicht fremdes Leben an, wenn er lediglich den ausdrücklichen Wunsch des Sterbewilligen erfüllt. Nur darum geht es.
02.07.2008 | 17.07 Uhr | Vögi
"Das ist doch der springende Punkt. Die Frau war nicht totkrank. Muss man das sein, wenn man trotzdem nicht mehr leben will??"
Klare Antwort: Nein! Aber man muss schon todkrank sein, wenn man von der Gesellschaft erwartet, den eigenen Tod einfach so hinzunehmen, ohne Gegenmaßnahmen zu ergreifen, bzw. ihn sogar durch Unterstützungsmaßnahmen zu fördern.
Das jedenfalls ist meine Meinung. Wenn Du, Jumbo, in dem Punkt komplett anderer Meinung bist, kann ich das problemlos akzeptieren, ohne Dich von etwas anderem überzeugen zu wollen (was mir eh nicht gelingen würde). Denn das ist einfach eine sehr grundlegende, ethische Frage, wo es auf die ganz eigene persönliche Überzeugung ankommt.
Klare Antwort: Nein! Aber man muss schon todkrank sein, wenn man von der Gesellschaft erwartet, den eigenen Tod einfach so hinzunehmen, ohne Gegenmaßnahmen zu ergreifen, bzw. ihn sogar durch Unterstützungsmaßnahmen zu fördern.
Das jedenfalls ist meine Meinung. Wenn Du, Jumbo, in dem Punkt komplett anderer Meinung bist, kann ich das problemlos akzeptieren, ohne Dich von etwas anderem überzeugen zu wollen (was mir eh nicht gelingen würde). Denn das ist einfach eine sehr grundlegende, ethische Frage, wo es auf die ganz eigene persönliche Überzeugung ankommt.
02.07.2008 | 16.46 Uhr | No_name204
hallo Voegi, hallo Steinfels.
Das ist doch der springende Punkt. Die Frau war nicht totkrank. Muss man das sein, wenn man trotzdem nicht mehr leben will??
Wer bestimmt hier eigentlich, wann ich mich fuer den Tod entscheiden darf? Es ist unertraeglich fuer mich, dass eine fremde oder bekannte Person mir vorschreibt, wie und wann ich zu sterben habe.
Sollte die alte Dame warten, bis sie einen Schlaganfall bekommt, von dem sie sich nie wieder erholt und dann der "Pflegegesellschaft" hilflos ausgeliefert ist?
Und es muss auch die Moeglichkeit geschaffen werden, dass Personen mir dabei helfen. Wobei ich das toedliche Mittel selbst zu mir nehme. Im Beisein von zwei Aerzten, einem Staatsanwalt und einem Richter, muesste es doch praktikabel sein, das kein rechtswidriges Vorgehen moeglich ist??
Wo ein Wille, da gibt es auch Loesungen.
Das ist doch der springende Punkt. Die Frau war nicht totkrank. Muss man das sein, wenn man trotzdem nicht mehr leben will??
Wer bestimmt hier eigentlich, wann ich mich fuer den Tod entscheiden darf? Es ist unertraeglich fuer mich, dass eine fremde oder bekannte Person mir vorschreibt, wie und wann ich zu sterben habe.
Sollte die alte Dame warten, bis sie einen Schlaganfall bekommt, von dem sie sich nie wieder erholt und dann der "Pflegegesellschaft" hilflos ausgeliefert ist?
Und es muss auch die Moeglichkeit geschaffen werden, dass Personen mir dabei helfen. Wobei ich das toedliche Mittel selbst zu mir nehme. Im Beisein von zwei Aerzten, einem Staatsanwalt und einem Richter, muesste es doch praktikabel sein, das kein rechtswidriges Vorgehen moeglich ist??
Wo ein Wille, da gibt es auch Loesungen.
02.07.2008 | 16.27 Uhr | Steinfels
Bei diesem Problem geht es im Kern und
vordergründig um die rechtliche und ethische
Stellung zweier Fragen, ob die absolute
Selbstbestimmung höherrangig ist als die
Unantastbarkeit des Lebens.
Selbstverständlich kann der Mensch frei
bestimmen (also handeln), ob und wann
er aus dem Leben scheiden will. Da kann
ihn auch keiner aufhalten.
Nur kann er nicht mit dem gleichen Recht
die aktive Hilfe anderer Personen ver-
langen. Gegen indirekte oder passive
Sterbehilfe ist ethisch und rechtlich nichts
einzuwenden und sollte auch in einer Ver-
fügung geregelt werden.
Aber die vom Enfant terrible Kusch propa-
gandierte Selbstbestimmung bis zum letzten
Atemzug ist unmenschlich und entspricht
nicht der Unantastbarkeit des Lebens und
den Grundsätzen des Zusammenlebens.
vordergründig um die rechtliche und ethische
Stellung zweier Fragen, ob die absolute
Selbstbestimmung höherrangig ist als die
Unantastbarkeit des Lebens.
Selbstverständlich kann der Mensch frei
bestimmen (also handeln), ob und wann
er aus dem Leben scheiden will. Da kann
ihn auch keiner aufhalten.
Nur kann er nicht mit dem gleichen Recht
die aktive Hilfe anderer Personen ver-
langen. Gegen indirekte oder passive
Sterbehilfe ist ethisch und rechtlich nichts
einzuwenden und sollte auch in einer Ver-
fügung geregelt werden.
Aber die vom Enfant terrible Kusch propa-
gandierte Selbstbestimmung bis zum letzten
Atemzug ist unmenschlich und entspricht
nicht der Unantastbarkeit des Lebens und
den Grundsätzen des Zusammenlebens.
02.07.2008 | 13.39 Uhr | Vögi
Ich weise übrigens darauf hin, dass in der Kurzzusammenfassung auf der KSTA-Hauptseite mein Beitrag nicht ganz korrekt wiedergegeben wurde. Die Frau war eben NICHT todkrank, was m.E. einen wichtigen Unterschied ausmacht.
02.07.2008 | 13.35 Uhr | Vögi
- Fortsetzung -
in dem ein sterbenskranker Mensch (oder seine Angehörigen) öffentlich das Recht zur Sterbehilfe einfordern. Um solch einen Fall geht es bei der Aktion Kuschs aber nicht. Er hat einer verzweifelten alten Dame dabei geholfen, ihr Leben schnell ein Ende zu bereiten, ohne dass hier überlegt wurde, wie man dem Menschen wirklich hätte helfen können. Der Fall dieser 79jährigen Frau eignet sich m.E. nicht für eine Diskussion über das Thema "Sterbehilfe" und hinterlässt nur Abscheu. Das bringt die Debatte nicht weiter.
in dem ein sterbenskranker Mensch (oder seine Angehörigen) öffentlich das Recht zur Sterbehilfe einfordern. Um solch einen Fall geht es bei der Aktion Kuschs aber nicht. Er hat einer verzweifelten alten Dame dabei geholfen, ihr Leben schnell ein Ende zu bereiten, ohne dass hier überlegt wurde, wie man dem Menschen wirklich hätte helfen können. Der Fall dieser 79jährigen Frau eignet sich m.E. nicht für eine Diskussion über das Thema "Sterbehilfe" und hinterlässt nur Abscheu. Das bringt die Debatte nicht weiter.
02.07.2008 | 13.32 Uhr | Vögi
@ Jumbo und Betrachter
Ich glaube, in der Beurteilung des Themas "Sterbehilfe" liegen wir nicht weit auseinander. Ich bin jedenfalls im Grundsatz der Meinung, dass das Selbstbestimmungsrecht des Menschen Vorrang vor allem genießen muss und bei der derzeitigen Regelung nicht hinreichend berücksichtigt wird.
Ich glaube aber sehr wohl, dass Kuschs Verhalten nicht nur gesetzeswidrig (die Staatsanwaltschaft ermittelt ja bereits, so abwegig kann diese These also nicht sein) und vor allem kontraproduktiv war. Ich glaube nämlich nicht, dass die Diskussion jetzt stärker ins Rampenlicht gerückt wird, sondern sehr schnell wieder im Sande verläuft und dabei ein übler Nachgeschmack bleibt. Aber ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen, sollte Kuschs Aktion wirklich die Öffentlichkeit nachhaltig (!) aufgeschreckt haben. Allein glauben kann ich es nicht. In der Tat kann wohl nur ein aufsehenerregender Einzelfall eine Debatte nach sich ziehen. Womöglich ein Fall,
Ich glaube, in der Beurteilung des Themas "Sterbehilfe" liegen wir nicht weit auseinander. Ich bin jedenfalls im Grundsatz der Meinung, dass das Selbstbestimmungsrecht des Menschen Vorrang vor allem genießen muss und bei der derzeitigen Regelung nicht hinreichend berücksichtigt wird.
Ich glaube aber sehr wohl, dass Kuschs Verhalten nicht nur gesetzeswidrig (die Staatsanwaltschaft ermittelt ja bereits, so abwegig kann diese These also nicht sein) und vor allem kontraproduktiv war. Ich glaube nämlich nicht, dass die Diskussion jetzt stärker ins Rampenlicht gerückt wird, sondern sehr schnell wieder im Sande verläuft und dabei ein übler Nachgeschmack bleibt. Aber ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen, sollte Kuschs Aktion wirklich die Öffentlichkeit nachhaltig (!) aufgeschreckt haben. Allein glauben kann ich es nicht. In der Tat kann wohl nur ein aufsehenerregender Einzelfall eine Debatte nach sich ziehen. Womöglich ein Fall,
02.07.2008 | 02.11 Uhr | No_name204
Ich sehe bisher nichts straffaelliges an Dr. Kuschs Verhalten.
Ich habe zu diesem Thema bereits im Stern etwas kommentiert.
Brauechte es nur zu kopieren, damit ich mir hier nicht Finger wund schreibe.
Es ist ein Skandal, wenn andere Menschen ueber mein Leben bestimmen wollen und koennen. Die alte Dame hat vollkommen richtig gehandelt.
Ich will selbst entscheiden, wann ich mich von dieser Welt verabschiede. Da brauche ich keine "Gutmenschen" und dazu noch geldgierige Aerzte und Krankenhaeuser, die mir sagen, wie schoen mein Leben eigentlich noch sein koennte.
Ich unterstuetze Betrachters Einschaetzuang und Sichtweise mit jedem Wort.
Es ist immer noch nicht gelungen, im verkorksten Deutschland , eine Gesetzes-grundlage zu schaffen, dass Sterbehelfer nicht kriminalisiert werden.
Wieso ist das im Ausland moeglich? Beispielsweise Schweiz?
Sind die etwas moderner und HUMANER im Denken? Muss wohl so sein??
Ich habe zu diesem Thema bereits im Stern etwas kommentiert.
Brauechte es nur zu kopieren, damit ich mir hier nicht Finger wund schreibe.
Es ist ein Skandal, wenn andere Menschen ueber mein Leben bestimmen wollen und koennen. Die alte Dame hat vollkommen richtig gehandelt.
Ich will selbst entscheiden, wann ich mich von dieser Welt verabschiede. Da brauche ich keine "Gutmenschen" und dazu noch geldgierige Aerzte und Krankenhaeuser, die mir sagen, wie schoen mein Leben eigentlich noch sein koennte.
Ich unterstuetze Betrachters Einschaetzuang und Sichtweise mit jedem Wort.
Es ist immer noch nicht gelungen, im verkorksten Deutschland , eine Gesetzes-grundlage zu schaffen, dass Sterbehelfer nicht kriminalisiert werden.
Wieso ist das im Ausland moeglich? Beispielsweise Schweiz?
Sind die etwas moderner und HUMANER im Denken? Muss wohl so sein??
01.07.2008 | 23.48 Uhr | Steinfels
Kusch hat sich am Rande der Legalität ge-
halten und Betrachter hat die Rechtslage
schon zutreffend recherschiert.
Wenn aber der aktive Helfer beim Sterben
zugegen ist, macht er sich der unterlassenen
Hilfeleistung schuldig. Ob es bei Anzeige zur
Eröffnung eines Hauptverfahrens kommt,
hängt vom Einzelfall ab.
Die gestellte Frage wird immer wieder auf-
geworfen und auch in diesem Falle ging
es K. nur um Öffentlichkeit, zumal deshalb,
weil zur Zeit eine Aktion verschiedener
Länder im Gange ist, organisierte Sterbe-
hilfe zu verbieten.
halten und Betrachter hat die Rechtslage
schon zutreffend recherschiert.
Wenn aber der aktive Helfer beim Sterben
zugegen ist, macht er sich der unterlassenen
Hilfeleistung schuldig. Ob es bei Anzeige zur
Eröffnung eines Hauptverfahrens kommt,
hängt vom Einzelfall ab.
Die gestellte Frage wird immer wieder auf-
geworfen und auch in diesem Falle ging
es K. nur um Öffentlichkeit, zumal deshalb,
weil zur Zeit eine Aktion verschiedener
Länder im Gange ist, organisierte Sterbe-
hilfe zu verbieten.
01.07.2008 | 23.39 Uhr | Betrachter
Auch Deine Einschätzung, Paula, teile ich nicht. Das Problem des Apparates ist, daß ein Arzt die Kanülen legen müßte, und angesichts der derzeitigen Rechtslage könnte dieses Handeln dem Arzt zum Verhängnis werden. Das wollte Kusch keinem Arzt zumuten. Für mich klingt das plausibel. Und, halten wir das mal fest, Kusch hat sich in eine juristische Grauzone begeben (Vögi hält ihn für strafwürdig). Das finde ich schon ziemlich konsequent und mutig und damit auch glaubwürdig.
Welchen Weg würdest Du denn vorschlagen, um dieses Thema auf die Liste der nun endlich einmal zu lösenden Fragen zu setzen? (Die Frage geht auch an Vögi.) Es köchelt ja schon lange, aber niemand holt es vom Feuer.
Welchen Weg würdest Du denn vorschlagen, um dieses Thema auf die Liste der nun endlich einmal zu lösenden Fragen zu setzen? (Die Frage geht auch an Vögi.) Es köchelt ja schon lange, aber niemand holt es vom Feuer.
01.07.2008 | 23.08 Uhr | Paula
Hallo Betrachter, ich habe heute in einer Radio-Sendung gehört, dass Kusch u.a. äußerst spektakulär ein "Gerät" gebaut hat und bewirbt, mit dem der Sterbewillige dann das Gift zu sich nimmt. Der, der es "ausprobiert", bekommt es ganz umsonst. Wenn an diesem Bericht auch nur ein Funken Wahrheit ist, ist Kusch doch auf spektakuläres und sonst garnichts aus. In diesem Fall, hieß es ausdrücklich, habe er aber auf das Gerät verzichtet.
Dass es sich um ein Tabu-Thema handelt, steht außer Frage und ist bedauerlich. Aber es mit solchen Mitteln (mit oder ohne Gerät..) an Tageslicht zerren zu wollen scheint mir ungeeignet.
Dass es sich um ein Tabu-Thema handelt, steht außer Frage und ist bedauerlich. Aber es mit solchen Mitteln (mit oder ohne Gerät..) an Tageslicht zerren zu wollen scheint mir ungeeignet.
01.07.2008 | 22.40 Uhr | Betrachter
- F -
Es geht doch nur um die Frage, wie Menschen, die anderen, welche selbst nicht mehr dazu in der Lage sind, helfen können, ihren Wunsch zu sterben, zu erfüllen.
Man kann dagegen sein (meist aus religiösen Gründen) aber berechtigt der je eigene Glaube dazu, andere in ihrem humanen Handeln zu kriminalisieren. Das scheint mir die Kernfrage zu sein. Alles andere ließe sich mit ein bißchen Phantasie befriedigend lösen.
Die Selbstherrlichkeit, mit der letztlich unterstellt wird, der Sterbenswillige meine das ja gar nicht so, ist schon haarsträubend. Übrigens auch zu beobachten im Umgang mit Patientenverfügungen. Wenn ich heute ausdrücklich verfüge, daß ich keine lebensverlängernden Maßnahmen will, wird morgen unterstellt, daß ich zwischenzeitlich anderen Sinnes geworden sein könnte. Was ist das für ein Respekt vor der individuellen Freiheit?
Es geht doch nur um die Frage, wie Menschen, die anderen, welche selbst nicht mehr dazu in der Lage sind, helfen können, ihren Wunsch zu sterben, zu erfüllen.
Man kann dagegen sein (meist aus religiösen Gründen) aber berechtigt der je eigene Glaube dazu, andere in ihrem humanen Handeln zu kriminalisieren. Das scheint mir die Kernfrage zu sein. Alles andere ließe sich mit ein bißchen Phantasie befriedigend lösen.
Die Selbstherrlichkeit, mit der letztlich unterstellt wird, der Sterbenswillige meine das ja gar nicht so, ist schon haarsträubend. Übrigens auch zu beobachten im Umgang mit Patientenverfügungen. Wenn ich heute ausdrücklich verfüge, daß ich keine lebensverlängernden Maßnahmen will, wird morgen unterstellt, daß ich zwischenzeitlich anderen Sinnes geworden sein könnte. Was ist das für ein Respekt vor der individuellen Freiheit?
01.07.2008 | 22.39 Uhr | Betrachter
Ich kann Deine Ansicht nicht teilen, Vögi. Mit dieser „spektakulären“ Aktion hat Kusch dieses Thema, das seit Jahren nicht wirklich angegangen wird, wieder in die Öffentlichkeit geholt.
Welche strafbare Handlung er begangen haben soll, ist mir auch nicht klar. Er hat der Frau nichts verabreicht, was (strafbare) aktive Sterbehilfe wäre, sondern etwas bereitgestellt, das sie selbst genommen hat. Das ist allenfalls Beihilfe zur Selbsttötung, und die ist nicht strafbar. Man könnte vielleicht noch unterlassene Hilfeleistung konstruieren warten wir mal ab, was die Juristen draus machen.
Jazzwolf, was die Nazis Euthanasie genannt haben, war schlichtweg Mord. Was soll das mit Sterbehilfe zu tun haben? Es ist wirklich an der Zeit, Wörtern und Symbolen, die von Nazis aufs Schlimmste mißbraucht wurden, wieder ihre eigentliche Bedeutung zurückzugeben. Auch der Volksgerichtshof hat „Recht“ gesprochen. Schämen sich deshalb die Juristen ihres Berufs?
- F -
Welche strafbare Handlung er begangen haben soll, ist mir auch nicht klar. Er hat der Frau nichts verabreicht, was (strafbare) aktive Sterbehilfe wäre, sondern etwas bereitgestellt, das sie selbst genommen hat. Das ist allenfalls Beihilfe zur Selbsttötung, und die ist nicht strafbar. Man könnte vielleicht noch unterlassene Hilfeleistung konstruieren warten wir mal ab, was die Juristen draus machen.
Jazzwolf, was die Nazis Euthanasie genannt haben, war schlichtweg Mord. Was soll das mit Sterbehilfe zu tun haben? Es ist wirklich an der Zeit, Wörtern und Symbolen, die von Nazis aufs Schlimmste mißbraucht wurden, wieder ihre eigentliche Bedeutung zurückzugeben. Auch der Volksgerichtshof hat „Recht“ gesprochen. Schämen sich deshalb die Juristen ihres Berufs?
- F -
01.07.2008 | 21.42 Uhr | Vögi
Dass wir durch die Erfahrungen der Nazi-Zeit in der Hinsicht besonders sensibilisiert sind, ist wahr. Dennoch darf dies kein Grund sein, um von vorneherein jedwede Debatte abzuwürgen. Zudem habe ich meine Zweifel, ob die jeweiligen Justizminister allein wegen der deutschen Vergangenheit die Frage tabuisieren oder hier nicht einfach eine grundkonservative Haltung resp. die Angst vor langwährenden, wählerraubenden Diskussionen der Grund ist.
01.07.2008 | 21.11 Uhr | jazzwolf
Seit eh und je erhebt der jeweils zuständige Justizminister das Thema „Sterbehilfe“ zum Tabu
Ist das ein Wunder, wenn man an die Greueltaten im Dritten Reich denkt?
Gruss
Jazzwolf
Ist das ein Wunder, wenn man an die Greueltaten im Dritten Reich denkt?
Gruss
Jazzwolf


















