In diesen Tagen kommt in mir der Ärger, die Nervenbelastung und der Frust der Jahre 2007 und 2008 wieder hoch. Damals mußte ich mich acht Monate von meiner Frau trennen, da sie aufgrund eines neuen Gesetzes einen Spachkurs mit samt Prüfung in ihrem Heimatland absolvieren mußte.
Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass diese Regelung rechtmäßig ist. Im konkreten Fall war der Beschwerdeführer zwar ein Ausländer, aber die Begründung des Gerichtes läßt sich auch auf Deutsche übertragen, die einen Ausländer aus einem Drittstaat heiraten.
Acht Monate von der Ehefrau getrennt
“Auch lasse sich die zeitliche Trennung der Ehegatten zumeist in einem überschaubaren Zeitraum überwinden. Das gelte auch dann, wenn zunächst ein Alphabetisierungs- und Sprachkurs absolviert werden müsse. Schließlich sei dem in Deutschland lebenden ausländischen Ehepartner zumutbar, die familiäre Einheit durch Besuche oder nötigenfalls zur Gänze im Ausland herzustellen.”
Liebe Richter:
1. Der in Deutschland lebende Ehepartner kann auch ein Deutscher sein! Er wird durch diese angeblich verfassungsgemäßen Gesetze gegenüber in Deutschland lebenden Menschen aus nicht visumspflichtigen Staaten (EU-Staaten, Japan, Korea, Australien, USA, Kanada etc.) benachteiligt. Für deren Ehepartner besteht nämlich nicht der Zwang zu einem Vorabsprachkurs im Heimatland.
2. Wenn er die “familäre Einheit zur Gänze im Ausland herstellt”, muß er seinen Job kündigen und der Ehepartner bekommt dann, allen erworbenen Spachkenntnissen zum Trotz, kein Visum mehr!
3. Der Kurs und die Reisen sind teuer und unnötig. In Deutschland werden die nachziehenden Ehegatten dann sowieso zum Integrationkurs verpflichtet und erreichen dort locker das geforderte A1 Niveau.
Bei der Beurteilung der “Zumutbarkeit” wird deutlich, dass manche Richter scheinbar jegliche Verbindung zur Realität verloren haben. Und verliebt waren sie wohl auch noch nie!?
Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass diese Regelung rechtmäßig ist. Im konkreten Fall war der Beschwerdeführer zwar ein Ausländer, aber die Begründung des Gerichtes läßt sich auch auf Deutsche übertragen, die einen Ausländer aus einem Drittstaat heiraten.
Acht Monate von der Ehefrau getrennt
“Auch lasse sich die zeitliche Trennung der Ehegatten zumeist in einem überschaubaren Zeitraum überwinden. Das gelte auch dann, wenn zunächst ein Alphabetisierungs- und Sprachkurs absolviert werden müsse. Schließlich sei dem in Deutschland lebenden ausländischen Ehepartner zumutbar, die familiäre Einheit durch Besuche oder nötigenfalls zur Gänze im Ausland herzustellen.”
Liebe Richter:
1. Der in Deutschland lebende Ehepartner kann auch ein Deutscher sein! Er wird durch diese angeblich verfassungsgemäßen Gesetze gegenüber in Deutschland lebenden Menschen aus nicht visumspflichtigen Staaten (EU-Staaten, Japan, Korea, Australien, USA, Kanada etc.) benachteiligt. Für deren Ehepartner besteht nämlich nicht der Zwang zu einem Vorabsprachkurs im Heimatland.
2. Wenn er die “familäre Einheit zur Gänze im Ausland herstellt”, muß er seinen Job kündigen und der Ehepartner bekommt dann, allen erworbenen Spachkenntnissen zum Trotz, kein Visum mehr!
3. Der Kurs und die Reisen sind teuer und unnötig. In Deutschland werden die nachziehenden Ehegatten dann sowieso zum Integrationkurs verpflichtet und erreichen dort locker das geforderte A1 Niveau.
Bei der Beurteilung der “Zumutbarkeit” wird deutlich, dass manche Richter scheinbar jegliche Verbindung zur Realität verloren haben. Und verliebt waren sie wohl auch noch nie!?
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26.04.2011 | 11.30 Uhr | Taxania
markam
Erst jetzt lese ich Deinen spassigen Kommentar. Ich glaube niemand kommt wegen Hartz IV nach Deutschland, vielmehr,weiler die Vorstellung hat, das §große Geld zu machen, zumindest die Lebensqualität zu verbessern!
Erst jetzt lese ich Deinen spassigen Kommentar. Ich glaube niemand kommt wegen Hartz IV nach Deutschland, vielmehr,weiler die Vorstellung hat, das §große Geld zu machen, zumindest die Lebensqualität zu verbessern!
16.04.2011 | 17.36 Uhr | markam
Warum schaffen wir nicht alle Sozialleistungen ab, denn die sind ein Grund für die Entscheidung des Gesetzgebers gewesen "unkontrollierte Zuwanderung in die Sozialsysteme als Empfänger." möglichst zu sperren. Lasst uns gemeinsam die Sozialleistungen (u.a. Hartz IV uvm) abschaffen, stellte sich diese Frage als Zuwanderungsgrund nicht mehr.
16.04.2011 | 16.07 Uhr | Hora
Irgend etwas treibt mich immer dazu, Partei für den schwächeren zu ergreifen.
Vielleicht liegt es auch daran wenn ich sehe wie selbstherrlich der Eine oder Andere im Blog das Schicksal der Betroffenen bestimmen will.
Was soll man da sagen?
"Immer schön Mensch bleiben"
oder auf stupide gehorsame Art zur kenntnis nehmen, das unser Leben von Gesetzen bestimmt wird.
Selbst in der NS-Zeit wurden diese vom Volk und der Justiz im besonderem Maße geachtet.
Na ja, es ließ sich schon immer gut vom Speck der anderen schneiden.
Die allgemeine Ordnung stelle ich nicht in Frage, aber die ungezählten Auswüchse in einer Gesetzgebung die mehr unter dem direkten Einfluß finanzkräftiger Logen steht, als einer politischen Kontrolle.
Ach so, Logen gibt es doch gar nicht.
Vielleicht liegt es auch daran wenn ich sehe wie selbstherrlich der Eine oder Andere im Blog das Schicksal der Betroffenen bestimmen will.
Was soll man da sagen?
"Immer schön Mensch bleiben"
oder auf stupide gehorsame Art zur kenntnis nehmen, das unser Leben von Gesetzen bestimmt wird.
Selbst in der NS-Zeit wurden diese vom Volk und der Justiz im besonderem Maße geachtet.
Na ja, es ließ sich schon immer gut vom Speck der anderen schneiden.
Die allgemeine Ordnung stelle ich nicht in Frage, aber die ungezählten Auswüchse in einer Gesetzgebung die mehr unter dem direkten Einfluß finanzkräftiger Logen steht, als einer politischen Kontrolle.
Ach so, Logen gibt es doch gar nicht.
14.04.2011 | 18.33 Uhr | Taxania
Marathonmann40
Der Unterschied ob man vor odernach der Einreise Deutsch lernt, ist elementar!
Lernst Du vor der Einreise Deutsch, geht der Gesetzgeber davon aus, Du hast aus freiem Will mit einer gewissen Überzeugung den Wunsch,Dein Lebensinhalt in Deutschland zu finden.
Lernst Du nach der Einreise Deutsch, liegt der Verdacht nahe, Du machst das nur notgedrungen usw.
Nunmag das nicht immerso einfach zu beurteilen sein. Für einen Betroffenen schon mal gar nicht. Für einen, der eine Scheinehe eingehen will, wird das nur hinderlich sein, belastend!
Du solltest dolche Gesetzte nich alleinaus der persönlichen Perspektive sehen. Hie geht es auch, gerade in einem Staat, wie es Deutschland nun mal ist, um allgemeine Schutzbestimmungen, die so moderat wie möglich gestaltet sind!
Davon Profitierst auch Du mit einer integrieten Partnerin!
Entschuldige, wenn ich Deiner Polemik etwas punktoiert entgegne.
Der Unterschied ob man vor odernach der Einreise Deutsch lernt, ist elementar!
Lernst Du vor der Einreise Deutsch, geht der Gesetzgeber davon aus, Du hast aus freiem Will mit einer gewissen Überzeugung den Wunsch,Dein Lebensinhalt in Deutschland zu finden.
Lernst Du nach der Einreise Deutsch, liegt der Verdacht nahe, Du machst das nur notgedrungen usw.
Nunmag das nicht immerso einfach zu beurteilen sein. Für einen Betroffenen schon mal gar nicht. Für einen, der eine Scheinehe eingehen will, wird das nur hinderlich sein, belastend!
Du solltest dolche Gesetzte nich alleinaus der persönlichen Perspektive sehen. Hie geht es auch, gerade in einem Staat, wie es Deutschland nun mal ist, um allgemeine Schutzbestimmungen, die so moderat wie möglich gestaltet sind!
Davon Profitierst auch Du mit einer integrieten Partnerin!
Entschuldige, wenn ich Deiner Polemik etwas punktoiert entgegne.
14.04.2011 | 16.35 Uhr | Marathonman40
http://www.verband-binationaler.de/fileadmin/user_upload/
Stellungnahmen/broschuere_ehegattennachzug.pdf
Lest euch mal durch, was andere Ehepaare durchmachen mußten.
Ich bin da im Vergleich noch sehr glimpflich davongekommen.
Stellungnahmen/broschuere_ehegattennachzug.pdf
Lest euch mal durch, was andere Ehepaare durchmachen mußten.
Ich bin da im Vergleich noch sehr glimpflich davongekommen.
14.04.2011 | 16.25 Uhr | Marathonman40
Ich kenne die Begründungen von wegen "Zwangsheirat" oder "Integration" natürlich bestens. Folgende Fragen konnte mir aber noch niemand beantworten:
1. Welchen Unterschied macht es für die Integration, ob die ersten Sprachkenntnisse vor der Einreise oder direkt nach der Einreise (verpflichtender Integrationskurs) erworben werden ?
(von den Einnahmen des Goethe Institutes mal abgesehen)
2. Welchen Sinn macht es einen Ausländer im Heimatland Deutsch lernen zu lassen, wenn er es in Deutschland mit Hilfe der deutschsprachigen Umgebung einfacher lernt?
3. Wie kann ein Sprachkurs mit rund 300 Wörter Deutsch eine Zwangsheirat verhindern ?
Ganz abgesehen davon ist der Hinweis auf Besuche oder die längerfristige Verlagerung des Aufenthaltsort fast schon zynisch, obwohl...., wenn man Beamter ist und ein hohes Richtergehalt hat, dann ist das natürlich schon zumutbar....
Entschuldigung für die Polemik!
1. Welchen Unterschied macht es für die Integration, ob die ersten Sprachkenntnisse vor der Einreise oder direkt nach der Einreise (verpflichtender Integrationskurs) erworben werden ?
(von den Einnahmen des Goethe Institutes mal abgesehen)
2. Welchen Sinn macht es einen Ausländer im Heimatland Deutsch lernen zu lassen, wenn er es in Deutschland mit Hilfe der deutschsprachigen Umgebung einfacher lernt?
3. Wie kann ein Sprachkurs mit rund 300 Wörter Deutsch eine Zwangsheirat verhindern ?
Ganz abgesehen davon ist der Hinweis auf Besuche oder die längerfristige Verlagerung des Aufenthaltsort fast schon zynisch, obwohl...., wenn man Beamter ist und ein hohes Richtergehalt hat, dann ist das natürlich schon zumutbar....
Entschuldigung für die Polemik!
14.04.2011 | 14.53 Uhr | Heinz K
Puh, na ein Glück das es die Gewaltenteilung gibt :)
14.04.2011 | 14.20 Uhr | Hora
Hallo Steinfels,
Du sagst:
"Das Gericht ist keine politische Instanz, das
die Zweckmäßigkeit eines Gesetzes zu prüfen
hat; es macht keine Politik."
Das ist die Theorie.
Doch die Praxis ist beschämend.
Niemand legt das Grundgesetz so elastisch, einem geforderten Urteil entsprechend aus, als die Verfassungsrichter.
"Sie dienen immer nur dem jeweils herrschenden System"
Seit einigen Jahren wird in Karlsruhe oft häufiger Politik gemacht als im Parlament!
Du erscheinst mir irgendwie befangen (blauäugig).
Du sagst:
"Das Gericht ist keine politische Instanz, das
die Zweckmäßigkeit eines Gesetzes zu prüfen
hat; es macht keine Politik."
Das ist die Theorie.
Doch die Praxis ist beschämend.
Niemand legt das Grundgesetz so elastisch, einem geforderten Urteil entsprechend aus, als die Verfassungsrichter.
"Sie dienen immer nur dem jeweils herrschenden System"
Seit einigen Jahren wird in Karlsruhe oft häufiger Politik gemacht als im Parlament!
Du erscheinst mir irgendwie befangen (blauäugig).
14.04.2011 | 10.57 Uhr | ramona99
Hora,
auch da gebe ich Dir Recht.- Das Bundesverfassungsgericht bearbeitet andere Fälle als z.B. das Arbeits- und Sozialgericht usw.
auch da gebe ich Dir Recht.- Das Bundesverfassungsgericht bearbeitet andere Fälle als z.B. das Arbeits- und Sozialgericht usw.
13.04.2011 | 19.31 Uhr | Taxania
Steinfels
Deine Ausführungen, wie immer in absoluter Klarheit, unterstützen doch meine Zuversicht, subjektive Beeinflussungen der Richter in seiner Gesamtheit, kann eigentlich beim Verfassungsgericht ausgeschlossen werden.
Allerdings dürfte es nicht immer leicht sein, wie eine Fragestellung unter der Verfassungsmäßigkeit zu bewerten ist! Man denke nur an die Frage, ob eine Überschuldung nach verfassungsrechtlichen Grundsätzen legitimiert werden kann. Da kann schon mal politisches Denken in die Entscheidung sich einschleichen.
Deine Ausführungen, wie immer in absoluter Klarheit, unterstützen doch meine Zuversicht, subjektive Beeinflussungen der Richter in seiner Gesamtheit, kann eigentlich beim Verfassungsgericht ausgeschlossen werden.
Allerdings dürfte es nicht immer leicht sein, wie eine Fragestellung unter der Verfassungsmäßigkeit zu bewerten ist! Man denke nur an die Frage, ob eine Überschuldung nach verfassungsrechtlichen Grundsätzen legitimiert werden kann. Da kann schon mal politisches Denken in die Entscheidung sich einschleichen.
13.04.2011 | 18.38 Uhr | Steinfels
.. hallo Taxania .. zur Aufhellung der Befugnisse
der Bundesrichter folgender Hinweis.
Aufgabe des BVerfG ist darauf zu achten,
daß das Grundgesetz eingehalten wird.
Das höchste deutsche Gericht entscheidet,
ob ein Gesetz verfassungswidrig oder
rechtens ist.
Das Gericht ist keine politische Instanz, das
die Zweckmäßigkeit eines Gesetzes zu prüfen
hat; es macht keine Politik.
Danach werden Härtefälle und Sonderrege-
lungen nicht gewertet.
der Bundesrichter folgender Hinweis.
Aufgabe des BVerfG ist darauf zu achten,
daß das Grundgesetz eingehalten wird.
Das höchste deutsche Gericht entscheidet,
ob ein Gesetz verfassungswidrig oder
rechtens ist.
Das Gericht ist keine politische Instanz, das
die Zweckmäßigkeit eines Gesetzes zu prüfen
hat; es macht keine Politik.
Danach werden Härtefälle und Sonderrege-
lungen nicht gewertet.
13.04.2011 | 18.01 Uhr | Taxania
Wer bestimmt denn, was ein Härtefall ist? Der Betroffene, der aus Liebe sich besonderes Entgegenkommen wünscht. Ja, das magische Wort Liebe!
Die Verfassungsrichter müssen keine Götter sein! Sie haben aber neben dem Gesetz den Vorteil, in der Regel gibt es bei diesen Verfahren keine persönliche Konflikte, die beeinflüssen könnten und vor allem sind immer 7 Persönlichkeiten von der Partie! Da wird kommen wir dem göttlichen Aspekt doch recht nahe.
Die Verfassungsrichter müssen keine Götter sein! Sie haben aber neben dem Gesetz den Vorteil, in der Regel gibt es bei diesen Verfahren keine persönliche Konflikte, die beeinflüssen könnten und vor allem sind immer 7 Persönlichkeiten von der Partie! Da wird kommen wir dem göttlichen Aspekt doch recht nahe.
13.04.2011 | 14.23 Uhr | Hora
Hallo Ramona99,
du hast Recht, denn vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.
Doch mit einem dicken Bankkonto ist man Gott näher.
Betrachter,
du hast auch recht denn mit diesem Gesetz soll diese spezielle Form des Menschhandels, bzw. der Erschleichung einer Aufenthaltsgenehmigung unterbunden werden.
Doch auch dieses Gesetz ist alles andere als menschenfreundlich, da es keine Sonderregelungen gibt die Härtefälle verhindern, wie von Marathonman beschrieben .
Im Steuerrecht gibt es dagegen tausende Sonderregelungen für Großverdiener!
du hast Recht, denn vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.
Doch mit einem dicken Bankkonto ist man Gott näher.
Betrachter,
du hast auch recht denn mit diesem Gesetz soll diese spezielle Form des Menschhandels, bzw. der Erschleichung einer Aufenthaltsgenehmigung unterbunden werden.
Doch auch dieses Gesetz ist alles andere als menschenfreundlich, da es keine Sonderregelungen gibt die Härtefälle verhindern, wie von Marathonman beschrieben .
Im Steuerrecht gibt es dagegen tausende Sonderregelungen für Großverdiener!
13.04.2011 | 11.06 Uhr | ramona99
Hallo Franxville,
Du hast Recht. Gerechtigkeit im Gericht gibt es nicht. Der Verlauf einer Gerichtsverhandlung hängt entscheidend vom Rechtsanwalt ab; und gute Anwälte sind teuer. Siehe Fall Kachelmann. ( 4 Promi-Anwälte ) Ich glaube nicht, das solche Anwälte sich die Probleme von Leuten die kein oder wenig Geld haben, überhaupt nur anhören ! Ich habe außerdem die Erfahrung gemacht, das auch Rechtsschutzversicherungen versuchen, nach Möglichkeit nicht zu zahlen .
Ramona99
Du hast Recht. Gerechtigkeit im Gericht gibt es nicht. Der Verlauf einer Gerichtsverhandlung hängt entscheidend vom Rechtsanwalt ab; und gute Anwälte sind teuer. Siehe Fall Kachelmann. ( 4 Promi-Anwälte ) Ich glaube nicht, das solche Anwälte sich die Probleme von Leuten die kein oder wenig Geld haben, überhaupt nur anhören ! Ich habe außerdem die Erfahrung gemacht, das auch Rechtsschutzversicherungen versuchen, nach Möglichkeit nicht zu zahlen .
Ramona99
13.04.2011 | 00.21 Uhr | Betrachter
Zu Taxa: „Eine Verfassungsgerichtsentsch. kann keine Fehlentscheidung sein!“ Das würde voraussetzen, daß das BVerfG mit Göttern besetzt ist, nicht aber mit irrtumsfähigen Menschen; eine gewagte Annahme …
Zur Sache: Die von Dir, Marathon, beklagten Gesetze sind geschaffen worden, um eine ganz bestimmt Art von „Ehegatten“ (Zwangsgattinnen, die ihrer „Ehemann“ nicht einmal kennen) ansatzweise vor einem üblen Schicksal zu schützen (wenn es auch nicht viel helfen wird). Daß auch nach europäischen Maßstäben „normale“ Ehegatten darunter fallen (und darunter zu leiden haben) ist sehr ärgerlich. Aber Gesetze müssen, sollen sie einen Hauch von Gerechtigkeit haben, für alle gelten. Das Gejaule möchte ich hören, wenn ein Gesetz differenzieren würde, zwischen einer Südamerikanerin, die aus Liebe ihrem Gatten folgt und einer gekauften Anatolierin, die nicht weiß, wie ihr geschieht.
Zur Sache: Die von Dir, Marathon, beklagten Gesetze sind geschaffen worden, um eine ganz bestimmt Art von „Ehegatten“ (Zwangsgattinnen, die ihrer „Ehemann“ nicht einmal kennen) ansatzweise vor einem üblen Schicksal zu schützen (wenn es auch nicht viel helfen wird). Daß auch nach europäischen Maßstäben „normale“ Ehegatten darunter fallen (und darunter zu leiden haben) ist sehr ärgerlich. Aber Gesetze müssen, sollen sie einen Hauch von Gerechtigkeit haben, für alle gelten. Das Gejaule möchte ich hören, wenn ein Gesetz differenzieren würde, zwischen einer Südamerikanerin, die aus Liebe ihrem Gatten folgt und einer gekauften Anatolierin, die nicht weiß, wie ihr geschieht.
12.04.2011 | 19.02 Uhr | Taxania
Steinfels
Deine klaren Worte ist im Grunde nichts hinzuzufügen. Es entspricht doch absolut der Logik, egal welche Motivation gegeben ist, eine Änderung des Lebensinhaltes kann nur mit einer Integrationsbereitschaft vor Beginn der Änderung möglich sein. Eine Ausnahme darf es doch nur im Asylfall geben!
Das ist im übrigen keine deutsche Vorgabe, das gilt für nahezu alle Staaten!
Das Argument, die Richter seien noch nicht verliebt gewesen, ist bezeinend. Wenn eine egoistisch auf den Einzelfall ausgerichtete Vorstellung verallgemeinert wird, ist das ein Problem.
Das schließt aber nicht aus, auch Richter sind Menschen können sich irren, davon kann ich ein Lied singen. Nur betrachtet man auch das selbstkritisch, ist jede Fehlentscheidung mehr oder wenig in irgendeiner Form auch auch mitverschuldet. Eine Verfassungsgerichtsentsch. kann keine Fehlentscheidung sein! Sie wird allein unverständlich, wenn sie nur aus einem konkreten Sachverhalt als Einzelentsch, subjektiv bewertet wird.
Deine klaren Worte ist im Grunde nichts hinzuzufügen. Es entspricht doch absolut der Logik, egal welche Motivation gegeben ist, eine Änderung des Lebensinhaltes kann nur mit einer Integrationsbereitschaft vor Beginn der Änderung möglich sein. Eine Ausnahme darf es doch nur im Asylfall geben!
Das ist im übrigen keine deutsche Vorgabe, das gilt für nahezu alle Staaten!
Das Argument, die Richter seien noch nicht verliebt gewesen, ist bezeinend. Wenn eine egoistisch auf den Einzelfall ausgerichtete Vorstellung verallgemeinert wird, ist das ein Problem.
Das schließt aber nicht aus, auch Richter sind Menschen können sich irren, davon kann ich ein Lied singen. Nur betrachtet man auch das selbstkritisch, ist jede Fehlentscheidung mehr oder wenig in irgendeiner Form auch auch mitverschuldet. Eine Verfassungsgerichtsentsch. kann keine Fehlentscheidung sein! Sie wird allein unverständlich, wenn sie nur aus einem konkreten Sachverhalt als Einzelentsch, subjektiv bewertet wird.
12.04.2011 | 17.38 Uhr | ramona99
Ich lebte Anfang der 80er Jahre in den USA. Ich beantragte die GREEN - CARD. Ich sollte, um diese Card zu erhalten, in einer kleinen Canadischen Stadt ( Nähe US - Grenze ) eine Aufnahmeprüfung in englischer Sprache machen. An Einzelheiten erinnere ich mich nach all den Jahren nicht mehr.
12.04.2011 | 15.03 Uhr | Hora
Die Justiz dient immer nur dem jeweils herrschenden Sytem,
das Bundesverfassungsgericht zu allererst!
das Bundesverfassungsgericht zu allererst!
12.04.2011 | 11.16 Uhr | Steinfels
Der Sprachnachweis beim Ehegattennach-
zug ist verfassungskonform, so der Be-
schluß des BVerfG vom 25.03.11.
Die Entscheidung des höchsten deutschen
Gerichts ist durchaus verständlich und
richtig, denn das Ziel des Gesetzgebers,
Ausländer zu integrieren, ist nur bei
bereits ausreichenden deutschen Sprach-
kenntnissen vor der Einreise zu erreichen.
Das sicher berechtigte Einzelinteresse des
betroffenen Personenkreises darf dem
relevanten Ziel des Staates nicht überge-
ordnet werden.
Die zu den Problemen erlassenen Gesetze
sind "gewollte" Politik und vom Gericht
bestätigt worden.
Der Hinweis auf verlorene Realität "mancher"
Richter ist in diesem Falle völlig unsach-
lich und polemisch.
zug ist verfassungskonform, so der Be-
schluß des BVerfG vom 25.03.11.
Die Entscheidung des höchsten deutschen
Gerichts ist durchaus verständlich und
richtig, denn das Ziel des Gesetzgebers,
Ausländer zu integrieren, ist nur bei
bereits ausreichenden deutschen Sprach-
kenntnissen vor der Einreise zu erreichen.
Das sicher berechtigte Einzelinteresse des
betroffenen Personenkreises darf dem
relevanten Ziel des Staates nicht überge-
ordnet werden.
Die zu den Problemen erlassenen Gesetze
sind "gewollte" Politik und vom Gericht
bestätigt worden.
Der Hinweis auf verlorene Realität "mancher"
Richter ist in diesem Falle völlig unsach-
lich und polemisch.
12.04.2011 | 10.23 Uhr | franxville
Nicht umsonst ist ein Kernsatz, den Juristen gleich zu Beginn ihrer Bildungslaufbahn ins Nest gelegt bekommen: Bei Gericht gibt es keine Gerechtigkeit, bei Gericht gibt es ein Urteil...






















