
Reina64
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09. Dezember 2010 | 12.49 Uhr | schmuck |
da wird doch mal wieder vor gericht gelogen und betrogen , es ist nicht möglich mit 800,00 euro einen zwei personen haushalt zu führen dazu noch ein relativ teures auto zu fahren womöglich auch noch den anwalt zu bezahlen und dann auch noch die 2.700,00 euro strafe zu begleichen. das leben der beiden rentner liegt nach vorsichtiger berechnung unter dem hartz 4 satz den jede behörde den beiden zugestehen würde. entweder sind die richter in der verhandlung übers ohr gehauen worden, oder der bericht in der zeitung ist falsch. die bitte der richter die fahrerin möge doch bitte überdenken ihren führerschein abzugeben ist der reine hohn.selbiger lappen gehört sofort eingezogen. die fahrerin hat doch hinlänglich bewiesen, nich verkehrstauglich zu sein.
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